Umweltaussagen auf Handwerker-Websites: was seit 27.09. gilt
Seit dem 27. September 2026 sind allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ ohne anerkannten Nachweis unzulässig. Eine Prüfanleitung für die Website, Seite für Seite.
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Seit dem 27. September 2026 sind allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ ohne anerkannten Nachweis unzulässig. Eine Prüfanleitung für die Website, Seite für Seite.
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