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Website und Aufbau

Datensicherung: was gesichert wird und wie es zurückkommt

Dateien, Datenbank, Konfiguration und Postfächer: was in eine Sicherung gehört, wie oft sie läuft und woran Sie erkennen, dass sie zurückkommt.

15 Min. Lesezeit DatensicherungWartungHostingAusfallHandwerk

Kurz und einfach erklärt

Es geht um die Sicherung Ihrer Website. Eine Seite geht oft durch einen Fehler verloren. Ein Angriff ist selten der Grund.

Sichern Sie alle Teile. Dazu gehören Dateien, Datenbank, Einstellungen und Postfächer. Fehlt ein Teil, ist die Seite danach nicht wie vorher.

Eine Sicherung hilft nur, wenn sie auch zurückkommt. Testen Sie darum regelmäßig das Zurückspielen.

Legen Sie eine Kopie an einem anderen Ort ab. Liegt die Sicherung auf demselben Rechner, geht sie mit ihm verloren. Auch der Datenschutz verlangt, dass Daten rasch wieder da sind.

Wir bauen Ihre Website und kümmern uns danach um die Sicherung.

Ein Handwerksbetrieb verliert seine Website selten durch einen Angriff. Meistens verliert er sie durch eine Aktualisierung, die schiefging, durch ein versehentlich gelöschtes Verzeichnis oder durch einen Anbieterwechsel, bei dem niemand nach den Daten gefragt hat. 94 Prozent der Handwerksbetriebe nutzen eine eigene Website (Bitkom), und in den meisten Fällen liegt sie an genau einer Stelle: auf dem Speicherplatz eines Hosting-Vertrags. Fällt diese Stelle aus, ist die Frage nicht, ob es eine Sicherung gibt, sondern was sie enthält, wie alt sie ist und wer sie zurückspielen darf. 71 Prozent der befragten Betriebe schreiben der IT-Sicherheit einen großen Stellenwert zu, aber nur 15 Prozent haben klar geregelte Abläufe für den Ernstfall (Bitkom). Dieser Beitrag beschreibt, was in eine Sicherung gehört, wie oft sie laufen sollte, wo sie liegen muss und woran Sie erkennen, dass sie tatsächlich zurückkommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Website besteht aus vier Teilen, die getrennt gesichert werden müssen: Dateien, Datenbank, Konfiguration und Postfächer. Fehlt einer davon, steht die Seite nach dem Zurückspielen zwar wieder da, aber nicht so, wie sie war.
  • Sicherung und Wiederherstellung sind zwei verschiedene Dinge. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hält fest, dass regelmäßiges Sichern nicht automatisch gewährleistet, dass sich die Daten auch problemlos wiederherstellen lassen (BSI).
  • Die Probe gehört zum Verfahren: Es muss regelmäßig getestet werden, ob gesicherte Daten einwandfrei und in angemessener Zeit zurückgespielt werden können (BSI, CON.3.A15). Ohne diese Probe kann der Betrieb den Sicherungsstand nur vermuten.
  • Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt die Fähigkeit, die Verfügbarkeit personenbezogener Daten bei einem Zwischenfall rasch wiederherzustellen, und ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung dieser Maßnahmen (Artikel 32 Absatz 1 Buchstaben c und d DSGVO).
  • Sicherungen gehören räumlich getrennt von den gesicherten Systemen (BSI, CON.3.A12): eine Kopie beim Hosting, eine zweite an einem anderen Ort. Ein Sicherungsstand auf demselben Server verschwindet mit dem Server.

Was eine Sicherung tatsächlich enthalten muss

Wer eine Website sichern will, muss wissen, woraus sie besteht. Der sichtbare Teil sind die Dateien: das Redaktionssystem selbst, die Erweiterungen, die Vorlage mit den Betriebsfarben, die Schriften und vor allem die hochgeladenen Bilder. In einem Handwerksbetrieb ist der Bildbestand oft der wertvollste Teil der Seite, weil er nirgendwo sonst vollständig existiert: die Aufnahmen vom fertigen Bad, vom neu gedeckten Dach, von der Baustelle im Regen. Diese Dateien liegen im Speicherplatz des Hosting-Vertrags und werden von dort ausgeliefert. Wird das Verzeichnis gelöscht, sind die Bilder weg, auch wenn die Datenbank noch steht.

Der unsichtbare Teil ist die Datenbank. Dort stehen die Texte, die Seitenstruktur, die Menüführung, die Einstellungen, die Benutzerkonten und, je nach System, auch die Anfragen aus dem Formular. Die Datenbank ist ein eigener Dienst mit eigenen Dateien; eine Kopie des Dateiverzeichnisses enthält sie nicht. Genau hier entsteht der verbreitetste Halbschaden: Die Bilder sind da, die Seiten sind leer. Wer eine Sicherung bestellt, sollte deshalb nicht fragen, ob gesichert wird, sondern was gesichert wird.

Zwei weitere Teile werden erfahrungsgemäß übersehen. Der erste ist die Konfiguration: die Einstellungen des Webservers, die Weiterleitungen alter Adressen, die Einträge, die den Mailversand absichern, die Zugangsdaten des Formularversands. Der zweite sind die Postfächer. E-Mail liegt in der Regel auf demselben Vertrag wie die Website, wird aber getrennt gesichert oder eben gar nicht. Ein Betrieb, der seine Angebote per Mail schreibt, verliert mit dem Postfach mehr als mit der Startseite.

Teil der WebsiteWas darin stecktWas fehlt, wenn er fehlt
DateienRedaktionssystem, Erweiterungen, Vorlage, Schriften, hochgeladene Bilder und ProspekteDie Seite lädt, zeigt aber leere Bildrahmen und verlorene Datenblätter
DatenbankTexte, Seitenstruktur, Menü, Einstellungen, Benutzerkonten, FormularanfragenDie Bilder sind vorhanden, die Seiten sind leer und die Anmeldung schlägt fehl
KonfigurationServereinstellungen, Weiterleitungen alter Adressen, Einträge für den MailversandAlte Adressen laufen ins Leere, Formularmails kommen nicht mehr an
PostfächerEmpfangene und gesendete Nachrichten, Ordner, AdressbuchDer Schriftverkehr zu laufenden Aufträgen fehlt, auch wenn die Website wieder steht
ZugangslisteWer sich wo anmeldet: Domain, Hosting, Redaktionssystem, PostfachDie Sicherung ist vorhanden, aber niemand darf sie einspielen

Diese fünf Zeilen sind der Kern jeder Sicherungsfrage. Sie zeigen auch, warum eine Sicherung ohne die zugehörigen Zugänge wenig wert ist: Wer die Daten hat, aber nicht in den Vertrag kommt, kann sie nirgendwo einspielen. Wem Domain, Hosting und Zugänge im Betrieb gehören sollten, beschreibt der Beitrag zu Domain und Hosting im Handwerksbetrieb im Einzelnen. Die Sicherung ist die zweite Hälfte derselben Frage.

Sicherung ist noch keine Wiederherstellung

Fast jeder Hosting-Vertrag enthält heute eine Form von Sicherung. In der Vertragsübersicht steht dann eine Zeile wie: tägliche Sicherung, sieben Tage Aufbewahrung. Das klingt nach einer erledigten Sache, und in vielen Betrieben ist es die einzige Antwort auf die Frage nach der Datensicherung. Nur beantwortet diese Zeile eine andere Frage als die, die im Ernstfall gestellt wird. Sie sagt, dass etwas geschrieben wird. Sie sagt nicht, dass sich daraus wieder eine funktionierende Website bauen lässt.

Werden Daten regelmäßig gesichert, gewährleistet dies nicht automatisch, dass diese auch problemlos wiederhergestellt werden können.

BSI IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein CON.3 Datensicherungskonzept, Gefährdung 2.2

Der Satz stammt aus dem IT-Grundschutz-Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, und er beschreibt genau die Lücke, die im Schadensfall auffällt. Eine Sicherung kann unvollständig sein, weil die Datenbank fehlt. Sie kann unlesbar sein, weil der Vorgang jede Nacht nach zwölf Minuten abbrach und niemand die Meldung gelesen hat. Sie kann vollständig und lesbar sein und trotzdem nicht helfen, weil sie den Fehler bereits enthält, den sie beheben soll: Wenn ein Schaden erst nach zehn Tagen auffällt, die Aufbewahrung aber sieben Tage beträgt, sind sämtliche vorhandenen Stände schon beschädigt.

Deshalb gehört die Probe zum Verfahren und nicht in die Kategorie der guten Vorsätze. Das Kompendium formuliert sie als Anforderung: Es muss regelmäßig getestet werden, ob die Datensicherungen wie gewünscht funktionieren, vor allem, ob gesicherte Daten einwandfrei und in angemessener Zeit zurückgespielt werden können (BSI, CON.3.A15). Für einen Handwerksbetrieb heißt das nicht, dass jemand monatlich einen Nachmittag investiert. Es heißt, dass die Probe einmal stattgefunden hat, dass ihr Datum notiert ist und dass bekannt ist, wie lange sie gedauert hat.

Die Frage, die den Unterschied macht

Fragen Sie Ihren Anbieter nicht, ob gesichert wird, sondern: Wann wurde zuletzt ein Stand dieser Website zurückgespielt, wie lange hat das gedauert, und wer hat es gemacht? Kommt darauf ein Datum, ist die Sicherung geprüft. Kommt darauf ein Verweis auf die Vertragsübersicht, ist sie es nicht. Wir nehmen diese Probe in die laufende Wartung und Pflege auf und halten Datum und Dauer schriftlich fest.

Wie oft gesichert wird und wie weit zurück

Zwei Zahlen bestimmen, wie gut eine Sicherung im Ernstfall trägt. Die erste ist der Abstand zwischen zwei Sicherungen: Er sagt, wie viel Arbeit im schlimmsten Fall verloren geht. Wird täglich um drei Uhr nachts gesichert und fällt die Seite um siebzehn Uhr aus, fehlt ein Arbeitstag. Die zweite Zahl ist die Aufbewahrung: Sie sagt, wie weit man zurückgreifen kann. Sieben Stände decken einen Fehler ab, der am selben Tag auffällt. Sie decken keinen Fehler ab, der drei Wochen unbemerkt bleibt.

Für die meisten Handwerksbetriebe ist eine tägliche Sicherung mit vierzehn bis dreißig aufbewahrten Ständen ein tragfähiger Zuschnitt, weil sich die Seite selten mehrmals täglich ändert. Anders liegt der Fall an Tagen, an denen jemand bewusst eingreift: eine neue Leistungsseite, ein aktualisierter Preisstand, ein Umbau der Startseite. Vor solchen Eingriffen gehört ein zusätzlicher Stand angelegt, und zwar bevor die Änderung beginnt, nicht danach.

Getrennt davon steht die Frage, wie lange Unterlagen überhaupt aufbewahrt werden müssen. Für die Website selbst gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Für die kaufmännischen Unterlagen, die im Betrieb entstehen, gibt es sie sehr wohl: Die in Absatz 1 Nummer 1 aufgeführten Unterlagen sind zehn Jahre, die in Absatz 1 Nummer 4 aufgeführten Unterlagen acht Jahre und die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren (§ 257 Absatz 4 HGB). Wer Angebote und Rechnungen über das Postfach der Website abwickelt, sollte diese Unterlagen deshalb nicht allein im Postfach führen.

  • Täglich: Dateien und Datenbank der Website, automatisch, mit einer Meldung an eine Adresse, die im Betrieb gelesen wird.
  • Vor jedem Eingriff: ein zusätzlicher Stand, angelegt bevor die Aktualisierung oder die Inhaltsänderung beginnt.
  • Wöchentlich: eine Kopie an einem zweiten Ort, getrennt von dem Server, auf dem die Website läuft.
  • Monatlich: ein Blick in die Meldungen. Kam jede Nacht eine Bestätigung, oder fehlen einzelne Tage?
  • Einmal im Quartal: eine Rückspielprobe in eine Testumgebung, mit Datum und Dauer im Protokoll.
  • Bei Vertragswechsel: ein vollständiger Stand als Datei in der Hand des Betriebs, bevor der alte Vertrag endet.

Dieser Rhythmus kostet im laufenden Betrieb wenig, weil vier der sechs Punkte automatisch ablaufen. Aufwand entsteht nur an den Stellen, an denen ein Mensch hinsieht. Genau diese Stellen fehlen erfahrungsgemäß am öftesten, und sie stehen aus gutem Grund in der Sammlung der häufigsten Fehler auf Handwerker-Websites: Eine Sicherung, deren Fehlermeldung an ein Postfach geht, das niemand öffnet, ist keine Sicherung, sondern ein Geräusch.

Wo die Sicherung liegen muss

Eine Sicherung, die auf demselben Server liegt wie die Website, schützt gegen genau einen Fall: das versehentliche Löschen. Sie schützt nicht gegen den Ausfall der Festplatte, nicht gegen einen Brand im Rechenzentrum, nicht gegen ein Konto, das gekündigt und danach geräumt wurde, und nicht gegen einen Angreifer, der sich Zugang zum Server verschafft und die Sicherungsordner gleich mit löscht.

Das Grundschutz-Kompendium formuliert das als Anforderung: Die Speichermedien für die Datensicherung müssen räumlich getrennt von den gesicherten IT-Systemen aufbewahrt werden (BSI, CON.3.A12). Für einen Handwerksbetrieb bedeutet das keinen zweiten Serverraum, sondern einen zweiten Ort: ein Speicherziel bei einem anderen Anbieter, eine verschlüsselte Kopie auf einer Festplatte im Büro, ein Datenträger im Schrank des Steuerbüros. Wichtig ist dabei ein Detail, das im Kompendium ausdrücklich steht: Wird die Sicherung verschlüsselt und geht der Schlüssel gemeinsam mit den Daten verloren, ist sie unbrauchbar. Das könnte dann der Fall sein, wenn nicht daran gedacht wurde, den Schlüssel getrennt aufzubewahren (BSI). Der Schlüssel gehört also nicht in dieselbe Ablage wie die Sicherung.

  • Erster Ort: beim Hosting-Vertrag selbst, automatisch erzeugt, schnell greifbar für den Alltagsfehler.
  • Zweiter Ort: ein Speicherziel außerhalb dieses Vertrags, das auch dann erreichbar bleibt, wenn der Vertrag gekündigt oder gesperrt wurde.
  • Verschlüsselung: sinnvoll, sobald personenbezogene Daten enthalten sind, also spätestens bei Formularanfragen und Postfächern.
  • Schlüsselablage: getrennt von der Sicherung, schriftlich hinterlegt, bekannt bei mindestens zwei Personen im Betrieb.
  • Zugriffsrechte: der Betrieb selbst muss an beide Orte kommen, nicht nur der betreuende Dienstleister.

Der zweite Ort ist der, der zählt

Der erste Sicherungsort rettet den Alltagsfehler, der zweite rettet den Betrieb. Diese Trennung ist der Grund, warum eine Sicherung im Hosting-Vertrag allein nicht ausreicht: Sie teilt das Schicksal des Vertrags. Wer die Pflege der Seite abgibt, sollte deshalb schriftlich festhalten, wo der zweite Stand liegt und wer ihn holen darf. Wie sich Verantwortung nach dem Projektende aufteilt, steht im Beitrag zur Website-Pflege nach der Übergabe.

Was das Datenschutzrecht verlangt

Sobald auf der Website ein Formular steht, werden personenbezogene Daten verarbeitet, und damit gilt Artikel 32 der Datenschutz-Grundverordnung. Er verlangt unter anderem die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen (Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO), und zusätzlich ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe d DSGVO). Die Sicherung ist damit keine freiwillige Vorsichtsmaßnahme, und die Rückspielprobe ist genau die Überprüfung, die Buchstabe d meint.

Der Verlust von Daten wiegt datenschutzrechtlich nicht leichter als ihr Abfluss. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt (Artikel 4 Nummer 12 DSGVO). Ein gelöschtes Postfach mit Kundenanfragen fällt darunter, auch wenn von außen niemand etwas gesehen hat.

AnforderungWoher sie kommtWas der Betrieb dafür tut
Verfügbarkeit rasch wiederherstellenArtikel 32 Absatz 1 Buchstabe c DSGVOTägliche Sicherung von Dateien, Datenbank und Postfach, an zwei Orten abgelegt
Wirksamkeit regelmäßig überprüfenArtikel 32 Absatz 1 Buchstabe d DSGVORückspielprobe mit Datum und Dauer, mindestens einmal im Quartal
Sicherungen getrennt aufbewahrenBSI IT-Grundschutz, CON.3.A12Zweiter Ablageort außerhalb des Hosting-Vertrags, Schlüssel getrennt hinterlegt
Meldung binnen 72 StundenArtikel 33 Absatz 1 DSGVOFeste Zuständigkeit im Betrieb und eine Notiz, wen man in diesem Fall anruft
Kaufmännische Unterlagen aufbewahren§ 257 Absatz 4 HGBAngebote und Rechnungen nicht allein im Postfach führen, sondern gesondert ablegen

Die Tabelle zeigt, dass Sicherung und Rechtstexte zusammengehören. Wer im Datenschutzhinweis schreibt, dass die Daten aus dem Formular geschützt sind, sollte auch sagen können, wie lange sie im Postfach liegen und wo eine Kopie davon liegt. Welche Angaben auf der Seite selbst stehen müssen, steht im Beitrag zu Impressum und Datenschutz auf der Handwerker-Website.

Wenn ein Datenverlust meldepflichtig wird

Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen (Artikel 33 Absatz 1 DSGVO). Die Frist läuft ab Kenntnis, nicht ab Behebung. Wer den Vorfall erst zwei Wochen später bemerkt, weil niemand die Meldungen der Sicherung liest, verliert nicht nur Daten, sondern auch die Frist. Welche Felder ein Formular überhaupt braucht und welche Daten damit entstehen, behandelt der Beitrag zu den Feldern im Anfrageformular.

Ein Sicherungsplan auf einer Seite

Ein Sicherungskonzept für einen Handwerksbetrieb passt auf eine Seite. Es muss nicht schön sein, es muss beantwortbar sein: Was wird gesichert, wie oft, wie lange aufbewahrt, wo liegt der zweite Stand, wer bekommt die Meldung, wer darf zurückspielen, wann wurde das zuletzt geprobt. Sieben Fragen, sieben Zeilen. Wer sie nicht beantworten kann, hat keinen Plan, sondern eine Hoffnung.

Der Plan gehört an einen Ort, an dem er im Ernstfall gefunden wird, und das ist nicht der Rechner, der gerade ausgefallen ist. Ein Ausdruck im Ordner, eine Kopie beim Steuerbüro oder eine Datei auf dem Telefon des Inhabers erfüllen denselben Zweck. Die folgende Struktur hat sich als Notiz bewährt, weil sie in jedes Übergabeprotokoll passt und sich in einem Satz vorlesen lässt.

sicherungsplan.json
{
  "domain": "musterbetrieb-dach.invalid",
  "gesichert": ["Dateien", "Datenbank", "Konfiguration", "Postfächer"],
  "abstand": "täglich 03:15 Uhr",
  "aufbewahrung": "30 Stände",
  "ablageErsterStand": "Hosting-Vertrag, automatisch",
  "ablageZweiterStand": "Speicherziel außerhalb des Vertrags",
  "verschluesselt": true,
  "schluesselLiegtBei": "Inhaber, schriftlich im Ordner Verträge",
  "meldungBeiFehlschlag": "buero@musterbetrieb-dach.invalid",
  "zurueckspielenDurch": ["Inhaber", "betreuender Dienstleister"],
  "letzteRueckspielprobe": "noch einzutragen",
  "dauerLetzteProbe": "noch einzutragen"
}

Diese Notiz ist zugleich die Vorlage für das Gespräch mit dem Dienstleister. Wer eine Handwerker-Website erstellen lassen möchte, sollte die sieben Fragen vor der Beauftragung stellen und die Antworten in das Angebot aufnehmen lassen. Nach der Abnahme ist die Verhandlungsposition schlechter, und die Antworten kosten dann Zeit statt eines Satzes im Vertrag.

Was gesichert wird

Dateien, Datenbank, Konfiguration und Postfächer als vier getrennte Posten, jeder einzeln benannt. Ein Posten, der nicht auf der Liste steht, wird in der Regel auch nicht gesichert.

Wie oft und wie lange

Abstand und Aufbewahrung gehören zusammen: Der Abstand bestimmt den möglichen Datenverlust, die Aufbewahrung bestimmt, wie spät ein Fehler noch auffallen darf.

Wo der zweite Stand liegt

Räumlich getrennt vom gesicherten System, mit getrennt verwahrtem Schlüssel und einem Zugang, den der Betrieb selbst besitzt und nicht erst erfragen muss.

Wann zuletzt geprobt wurde

Ein Datum, eine Dauer, ein Name. Ohne diese drei Angaben ist die Sicherung nicht geprüft, sondern lediglich vorhanden.

Diese vier Karten sind der Prüfstein für jedes Angebot zur Betreuung einer Website. Sie stehen bei uns in derselben Reihenfolge in der Leistungsbeschreibung, weil sie in dieser Reihenfolge abgearbeitet werden: erst der Umfang, dann der Takt, dann der Ort, dann die Probe. Welche Bausteine dazugehören, steht in der Übersicht unserer Leistungen für Handwerksbetriebe.

Drei Fälle, in denen zurückgespielt wird

Der erste Fall ist der harmlose und mit Abstand verbreitetste: Jemand ändert etwas und es sieht falsch aus. Ein Bild sprengt die Zeile, ein Text ist verschwunden, eine Aktualisierung hat die Vorlage verstellt. Hier reicht der jüngste Stand, das Zurückspielen dauert Minuten, und der Schaden ist ein verlorener Vormittag. Für diesen Fall genügt die Sicherung im Hosting-Vertrag, sofern jemand sie bedienen kann und darf.

Der zweite Fall ist der technische Ausfall: Festplatte, Datenbankdienst, ein Update des Servers, das die Seite nicht überlebt. Hier zählt, wie schnell der Anbieter reagiert und ob der Stand vollständig ist. Der dritte Fall ist der unangenehme: ein fremder Zugriff auf das Redaktionssystem, veränderte Seiten, eingeschleuste Inhalte. Hier ist der jüngste Stand oft schon beschädigt, und es zählt die Aufbewahrung. Wer dreißig Stände hat, kann auf den Tag vor dem Zugriff zurückgehen. Wer sieben hat, kann es in der Regel nicht.

  • Fall 1, falsche Änderung: jüngster Stand, Rückspielen in Minuten, danach die Änderung sauber wiederholen.
  • Fall 2, technischer Ausfall: vollständiger Stand aus Dateien und Datenbank, Reihenfolge beachten, danach Formular und Postfach prüfen.
  • Fall 3, fremder Zugriff: erst den Zeitpunkt bestimmen, dann einen Stand davor wählen, Zugangsdaten austauschen, erst danach wieder öffnen.
  • In allen drei Fällen: vor dem Zurückspielen den aktuellen, beschädigten Stand zusätzlich sichern. Er ist der einzige Beleg dafür, was passiert ist.

Der letzte Punkt wird oft übersprungen, weil er widersinnig wirkt: Warum sollte man einen beschädigten Stand sichern? Weil er die einzige Spur ist. Ohne ihn lässt sich später weder die Ursache klären noch belegen, wann der Schaden begann. Dieselbe Vorsicht gilt bei geplanten Eingriffen: Wer eine Seite umbaut, sichert vorher und hält die alten Adressen fest, wie es der Beitrag zum Relaunch ohne Sichtbarkeitsverlust beschreibt.

Was der Betrieb selbst prüfen kann

Für die meisten Prüfungen braucht es keinen Technikertermin. Der erste Schritt ist die Frage nach dem Datum der letzten Rückspielprobe. Der zweite ist ein Blick in das Postfach, an das die Sicherungsmeldungen gehen: Kommt dort täglich eine Nachricht an, und wenn ja, seit wann liest sie jemand? Der dritte ist die Frage, ob der Betrieb selbst an den zweiten Stand kommt, ohne jemanden anzurufen. 81 Prozent der befragten Betriebe haben bislang kein strukturiertes Notfallmanagement etabliert (Bitkom); diese drei Fragen sind der kleinste Anfang, der daran etwas ändert.

Die drei Fragen trennen die Betriebe, die eine Sicherung haben, von denen, die eine Zeile im Vertrag haben. 71 Prozent der befragten Unternehmen schreiben der IT-Sicherheit einen großen Stellenwert zu, aber nur 15 Prozent verfügen über klar geregelte Abläufe für den Fall eines Angriffs (Bitkom). Der Abstand zwischen diesen beiden Zahlen ist genau der Raum, in dem ein Sicherungsplan wirkt. Ob die Seite aus einem Baukasten oder von einer Agentur stammt, ändert daran wenig; es ändert nur, wen man fragt, wie der Vergleich in Baukasten oder Agentur zeigt.

  • Datum der letzten erfolgreichen Rückspielprobe, mit Dauer und dem Namen der Person, die sie gemacht hat.
  • Empfänger der Sicherungsmeldung: eine Adresse, die im Betrieb gelesen wird, nicht die des Dienstleisters allein.
  • Umfang: steht das Postfach auf der Liste, oder nur Dateien und Datenbank?
  • Zweiter Ablageort mit eigenem Zugang für den Betrieb, unabhängig vom Hosting-Vertrag.
  • Aufbewahrung in Ständen und in Tagen, damit klar ist, wie spät ein Fehler noch auffallen darf.
  • Schlüssel der Verschlüsselung: wo liegt er, wer kennt ihn, ist er getrennt von der Sicherung abgelegt?

Wer diese sechs Punkte einmal schriftlich hat, muss sie selten anfassen. Sie ändern sich, wenn der Anbieter wechselt, wenn die Seite umgebaut wird oder wenn jemand den Betrieb verlässt, der einen Zugang hatte. Vor einem Relaunch der Handwerker-Website gehören sie ohnehin auf den Tisch, weil beim Umzug beide Stände gebraucht werden: der alte zum Vergleichen und der neue zum Weiterarbeiten.

Den Zeitpunkt bestimmen, an dem die Seite zuletzt in Ordnung war, und den passenden Stand aus der Ablage holen. Bei einem fremden Zugriff bewusst weiter zurückgehen als nötig, weil der Zeitpunkt des Zugriffs selten der Zeitpunkt der Entdeckung ist.

Was der Betrieb im Alltag festlegt

Drei Entscheidungen bleiben beim Betrieb, weil sie nichts mit Technik zu tun haben. Die erste: Wer ist zuständig? Eine Sicherung ohne benannte Person ist ein Verfahren ohne Adressat. Die zweite: Wie viel Arbeit darf im schlimmsten Fall verloren gehen? Ein Tag ist für die meisten Betriebe verkraftbar, eine Woche nicht. Die dritte: Wie schnell muss die Seite wieder stehen? Ein Betrieb mit Notdienst beantwortet das anders als eine Tischlerei mit Projektgeschäft. Diese drei Antworten gehören in jedes Gespräch über eine Website für Handwerksbetriebe, weil sie den Umfang der Betreuung bestimmen.

Aus den drei Antworten ergibt sich der Rest fast von selbst. Wer sagt, ein Tag Verlust sei tragbar, bekommt eine tägliche Sicherung. Wer sagt, die Seite müsse binnen weniger Stunden wieder stehen, braucht einen zweiten Ablageort mit eigenem Zugang und eine geprobte Reihenfolge. Wer beides nicht beantwortet, bekommt erfahrungsgemäß das, was gerade im Vertrag steht, und erfährt dessen Grenzen am Tag des Ausfalls.

  • Zuständigkeit: eine Person im Betrieb, die die Meldungen liest, und eine Vertretung für den Urlaubsfall.
  • Verlusttoleranz: die Zeitspanne, deren Arbeit im schlimmsten Fall neu gemacht werden müsste.
  • Wiederanlaufzeit: die Frist, in der die Seite wieder erreichbar sein soll, getrennt nach Website und Postfach.
  • Freigabe: wer entscheidet, dass zurückgespielt wird, und wer den passenden Stand auswählt.
  • Nachweis: ein Ort, an dem Datum und Dauer der Proben stehen, lesbar auch ohne den ausgefallenen Rechner.

Diese fünf Zeilen sind kein Verwaltungsakt, sondern der Unterschied zwischen einem Ausfall von zwei Stunden und einem von zwei Wochen. Sie kosten einmal eine halbe Stunde. Was die laufende Betreuung einer Website kostet, in der diese Punkte enthalten sind, steht offen in unserer Preisübersicht.

Quellen dieses Beitrags

Dieser Beitrag stützt sich auf den Baustein CON.3 Datensicherungskonzept aus dem IT-Grundschutz-Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, auf die Artikel 4, 32 und 33 der Datenschutz-Grundverordnung, auf § 257 des Handelsgesetzbuchs sowie auf den Bitkom-Studienbericht zur Digitalisierung des Handwerks (Bitkom Research 2025, 504 befragte Handwerksunternehmen). Wenn Sie Ihren Sicherungsstand einmal durchsehen lassen möchten, sprechen Sie uns an.

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