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Website und Aufbau

Domain und Hosting: wem die Handwerker-Website gehört

Domain, DNS, Hosting, Website und E-Mail sind fünf Verträge mit fünf Zugängen. Wer Domaininhaber ist, welche Fristen bei einem Wechsel gelten und was in die.

15 Min. Lesezeit DomainHostingZugängeÜbergabe

Kurz und einfach erklärt

Es geht um die Frage, wem Ihre Website gehört. Eine Domain ist die Adresse Ihrer Website im Internet.

Domain, Hosting, Website und E-Mail laufen oft über getrennte Verträge. Hosting heißt: Ein Anbieter stellt Ihre Website ins Internet. Jeder Teil kann einzeln verloren gehen.

Wichtig ist, wer als Inhaber der Domain eingetragen ist. Diese Person bestimmt über die Adresse. Bei einem Wechsel sollten die Daten des Inhabers stimmen.

Führen Sie eine Liste aller Zugänge. Das ist ein kleiner Schritt für den Notfall.

Bei uns stehen Domain und Zugänge auf Ihren Betrieb.

Die Adresse der Website steht auf jedem Transporter, auf jeder Rechnung und in jedem Branchenverzeichnis. Wem sie gehört, kann in vielen Betrieben niemand aus dem Stand beantworten. 94 Prozent der Handwerksbetriebe nutzen eine eigene Website (Bitkom), und ein guter Teil dieser Adressen wurde vor Jahren von jemandem eingerichtet, der heute nicht mehr im Betrieb ist: vom Neffen, vom ersten Anbieter, von einer Agentur, die es so nicht mehr gibt. Rund 17,7 Millionen .de-Domains waren zum Jahresende 2025 registriert (DENIC), und jede einzelne hat genau einen Halter, der im Vertrag mit der Vergabestelle steht. Solange alles läuft, fällt das nicht auf. Es fällt an dem Tag auf, an dem umgezogen, gewechselt oder neu gebaut werden soll.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Website besteht aus fünf Schichten mit fünf getrennten Verträgen: Domain, DNS, Hosting, Website samt Redaktionssystem und E-Mail. Sie können einzeln bei verschiedenen Anbietern liegen und einzeln verloren gehen.
  • Entscheidend ist der Domaininhaber: "Der Domaininhaber ist der Vertragspartner DENICs und damit der an der Domain materiell Berechtigte" (DENIC). Wer dort steht, bestimmt über die Adresse - alles andere ist nachrangig.
  • Der Umzug läuft über die AuthInfo: 8 bis 16 Zeichen lang, im Regelfall nach 30 Tagen verfallen (DENIC). Ist der bisherige Anbieter aktiv, teilt er sie dem Domaininhaber mit; sonst geht sie per Einschreiben an die Halteradresse (DENIC) - dann müssen die Halterdaten stimmen.
  • Fällt der Anbieter aus, greifen Fristen: TRANSIT lässt dem Halter einen Monat Zeit (DENIC), ein DISPUTE-Eintrag gilt zunächst für ein Jahr (DENIC), die Redemption Grace Period dauert bis zu einem zufällig bestimmten Zeitpunkt am 31. Tag nach Beendigung der Registrierung (DENIC).
  • 81 Prozent der Handwerksbetriebe haben kein strukturiertes Notfallmanagement etabliert (Bitkom). Eine gepflegte Zugangsliste ist der kleinste Schritt, der diesen Zustand messbar verändert.

Fünf Schichten, die man einzeln verlieren kann

Für den Betrieb ist die Website ein Ding: die Seite, auf der Leistungen, Referenzen und Telefonnummer stehen. Technisch sind es fünf Bausteine, die nichts miteinander zu tun haben müssen. Die Domain ist die Adresse. Die DNS-Zone sagt, wohin diese Adresse zeigt. Das Hosting ist der Platz, auf dem die Dateien liegen. Die Website mit ihrem Redaktionssystem ist das, was der Kunde sieht. Und die E-Mail hängt an derselben Adresse, wird aber oft von einem ganz anderen Anbieter geliefert. Jede dieser Schichten hat einen eigenen Vertrag, eine eigene Rechnung und einen eigenen Zugang.

In der Praxis liegen sie selten alle an einer Stelle. Ein häufiges Bild: Die Domain steht auf dem Namen des Bekannten, der 2011 geholfen hat. Das Hosting läuft über eine Agentur, die es abrechnet. Die E-Mail liegt bei einem dritten Anbieter, weil das Postfach vorher schon existierte. Solange die Rechnungen bezahlt werden und die Seite erreichbar ist, macht diese Verteilung keine Arbeit. Sie wird erst dann zum Problem, wenn eine Schicht bewegt werden soll und dafür ein Zugang gebraucht wird, den es im Betrieb nicht gibt.

Wer eine Website für seinen Handwerksbetrieb neu bauen lässt, sollte die fünf Schichten deshalb nicht als technische Feinheit behandeln, sondern als fünf Zeilen in einer Liste. Diese Liste ist erfahrungsgemäß in einer halben Stunde erstellt und spart später Wochen. Die folgende Übersicht zeigt, was an jeder Schicht hängt und woran man erkennt, dass sie im eigenen Haus liegt.

SchichtWoran sie hängtSo erkennen Sie, dass sie Ihnen gehört
DomainDie Adresse selbst, der Eintrag beim Halter, alle Verlinkungen von außenIhr Betrieb steht mit vollständiger Firma und Straßenanschrift als Domaininhaber in den Domaindaten
DNS-ZoneWohin die Adresse zeigt: Website, Postfach, Prüfeinträge für den MailversandSie haben eine Anmeldung, mit der sich Einträge ändern lassen, ohne jemanden anzurufen
HostingSpeicherplatz, Datenbank, Zertifikat für die verschlüsselte Verbindung, SicherungenDer Hosting-Vertrag läuft auf den Betrieb und die Rechnung kommt an die Betriebsadresse
Website und RedaktionssystemInhalte, Bilder, Vorlagen, Rechtstexte, BenutzerkontenMindestens zwei Personen im Betrieb haben ein eigenes Konto mit Verwaltungsrechten
E-MailPostfächer und Weiterleitungen an derselben AdresseSie können ein neues Postfach anlegen, ohne den Anbieter der Website zu fragen

Die rechte Spalte ist der eigentliche Test. Nicht "wer hat das gemacht", sondern "wer kann es ändern". Ein Betrieb, der bei allen fünf Zeilen ohne fremde Hilfe antworten kann, hat seine Website in der Hand. Bei einer offenen Zeile ist noch nichts kaputt, aber der nächste Wechsel wird teurer und langsamer als nötig.

Wer Halter ist, entscheidet über die Adresse

Bei .de-Domains gibt es eine klare Rolle, an der alles hängt. Die Vergabestelle führt einen Vertrag, und dieser Vertrag hat genau einen Vertragspartner. Alles Weitere - der Anbieter, über den die Domain verwaltet wird, die Agentur, die die Seite gebaut hat, der Dienstleister, der die Rechnung schreibt - hängt an dieser einen Rolle, ohne sie zu ersetzen.

Der Domaininhaber ist der Vertragspartner DENICs und damit der an der Domain materiell Berechtigte.

DENIC-Domainrichtlinien, Ziffer VI

Aus diesem Satz folgt der praktische Rest. Beim Halter müssen die Straßenanschrift, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer hinterlegt sein; die Angabe einer Postfachadresse genügt nicht (DENIC). Genau diese Daten sind es, an die Post geht, wenn etwas zu entscheiden ist. Sind sie veraltet - alte Betriebsadresse, Postfach des ausgeschiedenen Mitarbeiters, Mailadresse beim früheren Anbieter -, dann existiert der Anspruch weiter, aber er erreicht den Betrieb nicht.

Ebenso wichtig ist, was die Vergabestelle ausdrücklich nicht tut: "DENIC ist zu keinem Zeitpunkt zu prüfen verpflichtet, ob die Daten des Domaininhabers richtig oder vollständig sind" (DENIC). Es gibt also keine Stelle, die von sich aus bemerkt, dass auf Ihrer Betriebsdomain noch der Name eines Bekannten steht. Wer das wissen will, muss selbst nachsehen.

Wo Sie den Halter in fünf Minuten nachsehen

Bei Domains juristischer Personen sind Name und Anschrift des Domaininhabers über den Abfragedienst der Vergabestelle einsehbar. Bei Domains natürlicher Personen bleiben personenbezogene Inhaberdaten aus Datenschutzgründen geschützt (DENIC) - dann hilft nur der Blick in die eigenen Vertragsunterlagen oder eine Anfrage beim verwaltenden Anbieter. Wichtig: Der Name im Impressum ist kein Nachweis. Was dort stehen muss, steht in unserem Beitrag zu Impressum und Datenschutz auf der Handwerker-Website; wie dieselben Firmendaten in Verzeichnissen zusammenpassen, zeigt der Beitrag zu einheitlichen Firmendaten in Verzeichnissen.

Das Impressum sagt nichts über den Halter

Ein verbreiteter Irrtum: "Im Impressum steht unser Betrieb, also gehört uns die Domain." Beides hat nichts miteinander zu tun. Das Impressum erfüllt eine Informationspflicht gegenüber den Nutzern. Der Diensteanbieter hat "den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten" leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (§ 5 DDG). Das ist eine Auskunft über den Betreiber des Dienstes, keine Aussage über den Vertrag mit der Vergabestelle.

Die beiden Rollen können auseinanderfallen, ohne dass jemand etwas falsch gemacht hat. Ein Beispiel aus dem Alltag: Der Betrieb betreibt die Seite und steht korrekt im Impressum. Halter der Domain ist aber weiterhin die Agentur, die 2015 das Konto angelegt hat. Rechtlich ist die Pflichtangabe erfüllt, praktisch fehlt dem Betrieb der Zugriff auf die Adresse. Der Umkehrfall kommt ebenfalls vor: Der Betrieb ist Halter, im Impressum steht aber noch die frühere Rechtsform aus der Zeit vor der Umwandlung.

Wer sauber arbeiten möchte, prüft beide Angaben getrennt und schreibt das Ergebnis auf:

  • Domaininhaber: vollständige Firma mit Rechtsformzusatz, aktuelle Straßenanschrift, eine Mailadresse, die im Betrieb gelesen wird, eine Telefonnummer, unter der jemand abhebt.
  • Impressum: Name und Anschrift des Betriebs, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigter (§ 5 DDG), dazu die weiteren Angaben, die für Ihr Gewerk gelten.
  • Verwaltender Anbieter: die Firma, über deren Konto die Domain technisch geführt wird - das ist eine dritte Angabe und in der Regel weder die eine noch die andere.
  • Rechnungsempfänger: Wer die jährliche Rechnung für die Domain bekommt, ist nicht zwangsläufig der Halter. Prüfen Sie beides.

Diese vier Zeilen gehören in dieselbe Akte wie Gewerbeanmeldung und Handwerksrolleneintrag. In Deutschland sind aktuell 1.038.126 Betriebe in die Handwerksrollen und in das Verzeichnis des handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen (ZDH) - für die allermeisten davon ist die Website inzwischen der erste Berührungspunkt mit neuen Kunden. Eine Adresse in dieser Rolle sollte nicht schlechter dokumentiert sein als ein Firmenwagen.

Providerwechsel: AuthInfo, 30 Tage, Einschreiben

Der Umzug einer .de-Domain von einem Anbieter zum anderen läuft über ein Passwort, die AuthInfo. Der neue Anbieter braucht sie, um den Wechsel auszulösen. Zwei Größen sind dabei praktisch wichtig: "Die AuthInfo muss zwischen 8 und 16 Zeichen lang sein" (DENIC), und im Regelfall gilt: "Der Code verfällt nach 30 Tagen automatisch und muss dann neu angefordert werden" (DENIC). Ein Wechsel, der zwischen Urlaub und Baustelle liegen bleibt, beginnt also von vorn. Für Domains im TRANSIT-Zustand, um den es weiter unten geht, nennt die Vergabestelle eine Ausnahme: Dort bleibt eine von ihr erzeugte AuthInfo bis zum Ablauf gültig (DENIC).

Der Weg zur AuthInfo führt normalerweise über den bisherigen Anbieter. Ist dieser nicht mehr aktiv oder reagiert er nicht, gibt es den direkten Weg: Der neue Anbieter beantragt die AuthInfo unmittelbar bei der Vergabestelle, die sie per Einschreiben an die in den Domain-Daten hinterlegte Adresse zusendet (DENIC). Damit schließt sich der Kreis zum vorigen Abschnitt - der Brief geht an die hinterlegte Adresse, nicht an die richtige. Wer dort noch die alte Werkstatt stehen hat, wartet auf Post, die woanders ankommt.

  • Vor dem Wechsel prüfen, ob Halterdaten und Postanschrift stimmen. Eine Änderung kostet nichts und dauert in der Regel Minuten.
  • AuthInfo erst anfordern, wenn der neue Anbieter startklar ist - die Frist von 30 Tagen läuft im Regelfall ab Ausstellung, nicht ab Bedarf (DENIC).
  • Länge und Zeichen der AuthInfo einhalten: zwischen 8 und 16 Zeichen (DENIC). Zu lange selbstgewählte Kennwörter werden abgewiesen.
  • Vor dem Umschalten die DNS-Einträge abschreiben, insbesondere die Einträge für den Mailversand. Sie werden beim Wechsel gerne vergessen und reißen die E-Mail mit.
  • Den Wechsel nicht am Freitagnachmittag starten. Ein Umzug, dessen Rückfragen erst am Montag beantwortet werden, ist drei Tage lang ein offener Zustand.

Der Wechsel ist kein Vertrauensbeweis, sondern ein Verfahren

Ein Anbieter, der die AuthInfo ohne Rückfragen herausgibt, ist nicht großzügig - er hält sich an das Verfahren. Umgekehrt ist ein Anbieter, der den Code verzögert, kein rechtsfreier Raum: Der direkte Weg über die Vergabestelle existiert genau für diesen Fall. Wer beim Relaunch seiner Handwerker-Website früh nach der AuthInfo fragt, erfährt außerdem sehr schnell, wie die Zusammenarbeit bisher wirklich geregelt war.

Wenn der Anbieter wegfällt: TRANSIT, DISPUTE, Rückholfrist

Anbieter geben Geschäfte auf, Agenturen schließen, Einzelunternehmer hören auf. Für den Fall, dass die Domain dadurch ohne verwaltendes Unternehmen dasteht, gibt es einen eigenen Zustand. Die Domain bleibt bestehen, wird aber vorübergehend direkt bei der Vergabestelle geführt, und der Halter wird angeschrieben. "Für seine Entscheidung zum Providerwechsel hat der Domaininhaber einen Monat Zeit" (DENIC). In diesem Zustand gilt für die AuthInfo eine Ausnahme: Eine von der Vergabestelle erzeugte AuthInfo bleibt hier bis zum Ablauf gültig, die 30-Tage-Regel greift also nicht (DENIC).

Auch hier hängt alles an der Erreichbarkeit: "Damit wir Sie erreichen, müssen Ihre Kontaktdaten bei DENIC aktuell sein. Andernfalls kann der TRANSIT-Brief nicht zugestellt werden" (DENIC). Dieselbe Adresse, dieselbe Ursache, dieselbe Folge. Die drei wichtigsten Sonderlagen im Überblick:

LageWas dabei geschiehtFrist
TRANSITDie Domain wird vorübergehend direkt bei der Vergabestelle geführt, weil kein Anbieter sie mehr verwaltet. Der Halter wird angeschrieben und wählt einen neuen Anbieter.ein Monat für die Entscheidung (DENIC)
DISPUTEEin Dritter macht Rechte an der Domain geltend. "Eine Domain, die mit einem DISPUTE-Eintrag versehen ist, kann von ihrem Inhaber weiter genutzt, jedoch nicht auf einen Dritten übertragen werden" (DENIC).zunächst ein Jahr, verlängerbar (DENIC)
Redemption Grace PeriodDie Registrierung ist beendet, die Domain aber noch nicht frei. Sie wird für den zuletzt registrierten Halter weitergeführt und kann zurückgeholt werden.bis zu einem zufällig bestimmten Zeitpunkt am 31. Tag (DENIC)
Direktvertrag mit der VergabestelleDer Halter lässt die Domain ohne zwischengeschalteten Anbieter führen. Das ist als Übergangslösung gedacht, nicht als Dauerbetrieb.Domainverwaltung für ein Jahr: 79,00 Euro (DENIC)

Der Direktvertrag kostet mehr als die Verwaltung über einen Anbieter, kommt dafür aber ohne dessen Mitwirkung aus: 79,00 Euro für die Domainverwaltung für ein Jahr, alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (DENIC). Für einen Betrieb, dessen Telefonnummer seit zwölf Jahren unter dieser Adresse steht, ist das ein überschaubarer Betrag - vorausgesetzt, jemand bemerkt die Lage rechtzeitig. Genau dafür lohnt sich eine laufende Betreuung der Website, die Fristen und Erreichbarkeit im Blick behält.

Der stille Ausfall ist der teure

Eine abgelaufene Domain meldet sich nicht. Die Seite ist weg, die Postfächer sind weg, und die Anrufe bleiben aus, ohne dass jemand einen Fehler sieht. Wer keine Überwachung hat, merkt es typischerweise über einen Kunden, der sich wundert. Setzen Sie mindestens einen Kalendereintrag auf das Verlängerungsdatum der Domain und einen zweiten vier Wochen davor - und prüfen Sie bei der Gelegenheit gleich, ob die hinterlegte Mailadresse noch von einem Menschen gelesen wird.

Die Zugangsliste: ein Dokument, zwei Personen

Der praktische Kern dieses Themas ist unspektakulär: ein Dokument, das sagt, welche Schicht wo liegt, auf wen der Vertrag läuft und wer im Betrieb den Zugang hat. Es ersetzt keine Passwortverwaltung und keine Sicherung, aber es beantwortet die Frage, die im Ernstfall zuerst gestellt wird. Erfahrungsgemäß entsteht es am Tag der Übergabe, weil dann alle Angaben ohnehin auf dem Tisch liegen.

Wichtig ist die Trennung: Die Liste nennt den Ort, den Vertragspartner und die zuständige Person. Die Kennwörter selbst gehören nicht in dieselbe Datei, sondern in einen Speicher, auf den zwei Personen Zugriff haben. Ein einzelner Kopf ist ein Ausfallpunkt, und ein Zettel im Schreibtisch ist keine Verwaltung. So kann eine Liste aussehen:

zugangsliste.json
{
  "domain": "musterbetrieb-heizung.invalid",
  "halterLautDomaindaten": "Musterbetrieb Heizung GmbH, Betriebsanschrift",
  "halterMailadresse": "buero@musterbetrieb-heizung.invalid",
  "verwaltenderAnbieter": "Anbieter A, Kundennummer 000-000",
  "verlaengerungAm": "2027-03-14",
  "dnsVerwaltungBei": "Anbieter A, Zugang bei Inhaber und Büroleitung",
  "hostingVertrag": "Anbieter B, Rechnung an die Betriebsadresse",
  "redaktionssystem": "zwei Konten mit Verwaltungsrechten",
  "postfaecher": 4,
  "sicherungLiegtBei": "Anbieter B, täglich, Rückspielprobe offen",
  "listeGeprueftAm": "2026-09-01"
}

Das Feld am Ende ist das wichtigste. Eine Zugangsliste, die zwei Jahre nicht angefasst wurde, beschreibt einen Betrieb, den es so nicht mehr gibt: Mitarbeiter sind gewechselt, ein Anbieter wurde getauscht, ein Postfach kam dazu. Ein fester Termin im Jahr, etwa zusammen mit der Prüfung der Rechtstexte, hält sie brauchbar.

Zugänge auf zwei Köpfe verteilen

Inhaber und eine zweite Person im Büro haben je ein eigenes Konto mit Verwaltungsrechten - keine geteilte Anmeldung, keine Sammeladresse, die niemand liest. Fällt eine Person aus, bleibt der Betrieb handlungsfähig.

Eine Betriebsadresse für alle Konten

Domain, Hosting und Redaktionssystem sollten an eine Mailadresse des Betriebs gebunden sein, nicht an das private Postfach eines Mitarbeiters. Sonst wandern Fristenmails mit der Person aus dem Haus.

Verträge und Rechnungen ablegen

Zu jeder Schicht gehört ein Dokument: Vertragsnummer, Anbieter, Laufzeit, Kündigungsfrist. Wer das ablegt, kann bei einem Wechsel in einer Stunde beantworten, was gekündigt werden muss und was bleibt.

Sicherungen samt Rückspielprobe

Eine Sicherung ohne Rückspielprobe ist eine Annahme. Lassen Sie sich einmal zeigen, dass ein Stand tatsächlich wiederhergestellt werden kann, und notieren Sie das Datum in derselben Liste.

Wer noch vor der Entscheidung steht, ob die Seite selbst gebaut oder vergeben wird, findet die Abwägung im Beitrag Baukasten oder Agentur. Für dieses Thema gilt in beiden Fällen dasselbe: Die Frage nach dem Halter wird vor dem ersten Entwurf geklärt, nicht danach.

E-Mail hängt an derselben Adresse

Die unterschätzte Schicht ist die E-Mail. Postfächer an der Betriebsdomain wirken wie ein Nebenprodukt der Website, sind aber der Kanal, über den Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen laufen. Technisch hängen sie an denselben DNS-Einträgen wie die Website. Wer die Adresse umzieht und dabei nur an die Seite denkt, schaltet unter Umständen den Posteingang mit ab.

Dazu kommen die Prüfeinträge, mit denen empfangende Server erkennen, dass eine Mail von Ihrer Adresse auch wirklich von Ihrem Versanddienst stammt. Fehlen sie nach einem Umzug, landen Angebote im Spam-Ordner des Kunden, ohne dass jemand eine Fehlermeldung bekommt. Das ist der klassische stille Ausfall: Der Betrieb sieht nur, dass sich seltener jemand meldet.

  • Vor jedem Umzug eine Liste der Postfächer und Weiterleitungen erstellen - inklusive der Adressen, die nur weiterleiten und deshalb leicht übersehen werden.
  • Alle DNS-Einträge für den Mailversand abschreiben und nach dem Umzug einzeln gegenprüfen, nicht nur die Website aufrufen.
  • Nach dem Wechsel eine Testmail an ein Postfach außerhalb des Betriebs senden und dort im Spam-Ordner nachsehen, nicht nur im Posteingang.
  • Alte Postfächer erst löschen, wenn der neue Stand mehrere Tage stabil läuft. Ein leerer Posteingang lässt sich nicht rekonstruieren.
  • Formularempfänger der Website prüfen: Anfragen laufen oft an eine Adresse, die im Umzug niemand auf dem Zettel hatte.

Wenn Sie ohnehin an den Kontaktwegen arbeiten, lohnt der Blick auf die Struktur der Seite: Der Beitrag zu eigenen Leistungsseiten statt einer Sammelseite zeigt, wie Anfragen gezielter ankommen. Und wo Einwilligungen ins Spiel kommen, hilft der Beitrag zum Cookie-Banner im Handwerksbetrieb bei der Einordnung, was tatsächlich nötig ist.

Kennwörter und der Fall, den niemand plant

Zugänge sind nur so belastbar wie die Kennwörter dahinter und die Frage, wer sie im Ernstfall erreicht. Die Zahlen dazu sind unangenehm deutlich: 71 Prozent der befragten Unternehmen schreiben der IT-Sicherheit einen großen Stellenwert zu (Bitkom), aber nur 15 Prozent der befragten Unternehmen verfügen über klar geregelte Abläufe und Maßnahmen für den Fall eines Cyberangriffs (Bitkom). 81 Prozent haben bislang kein strukturiertes Notfallmanagement etabliert (Bitkom). Zwischen Anspruch und Vorbereitung liegt also eine breite Lücke.

Für einen Handwerksbetrieb muss der Weg aus dieser Lücke nicht groß sein. Er besteht aus einer Liste, zwei Personen und einem verlässlichen Kennwortmaß. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nennt zwei brauchbare Muster:

  • "Ein kurzes und komplexes Passwort sollte mindestens acht Zeichen lang sein und aus vier verschiedenen Zeichenarten (Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) bestehen" (BSI).
  • "Ein langes und weniger komplexes Passwort sollte mindestens 25 Zeichen lang sein" (BSI) - eine Wortfolge, die man sich merken kann, ist in der Praxis oft die bessere Wahl.
  • Für jeden Zugang ein eigenes Kennwort. Ein Kennwort, das an fünf Stellen gilt, macht aus einem einzelnen Vorfall fünf.
  • Wo eine zweite Bestätigung angeboten wird, sollte sie aktiv sein - besonders bei Domain- und Hosting-Konten, weil dort die Adresse selbst hängt.

Der zweite Teil ist organisatorisch. Wer im Betrieb hat Zugriff auf den Speicher mit den Kennwörtern? Was passiert, wenn diese Person zwei Wochen ausfällt? Und wo liegt die Zugangsliste, wenn der Rechner im Büro gerade das Problem ist? Ein ausgedruckter Stand im Tresor ist unmodern und hat schon mehr Betriebe gerettet als jede Absichtserklärung.

Alle fünf Schichten durchgehen und aufschreiben, wo sie liegen und wer den Zugang hat. Offene Punkte werden als offen notiert, nicht geraten. Diese Aufnahme dauert bei einem kleinen Betrieb in der Regel unter einer Stunde.

Bei Übergabe und Relaunch: zuerst die Adresse

Ein Relaunch ist der Moment, in dem alle fünf Schichten gleichzeitig angefasst werden. Genau deshalb ist er auch der Moment, in dem Zugänge auffallen, die es nicht gibt. Wer die Reihenfolge umdreht und die Adressfrage vor dem ersten Entwurf klärt, verliert am Anfang einen halben Tag und gewinnt am Ende Wochen. Wie ein Wechsel abläuft, ohne dass die Sichtbarkeit einbricht, steht im Beitrag zum Relaunch ohne Sichtbarkeitsverlust.

Bei der Übergabe an den Betrieb gilt dasselbe in klein. Eine fertige Website ist erst dann übergeben, wenn nicht nur die Dateien, sondern auch die Rollen umgestellt sind. Was danach laufend anfällt, beschreibt der Beitrag zur Pflege nach der Übergabe. Die folgende Liste ist die Kurzfassung dessen, was am Übergabetag abgehakt gehört:

  • Domaininhaber steht auf den Betrieb, mit Firma, Rechtsformzusatz, Straßenanschrift, Telefonnummer und einer Mailadresse des Betriebs.
  • Zugang zur DNS-Verwaltung liegt vor und wurde einmal gemeinsam geöffnet - nicht nur zugesagt.
  • Hosting-Vertrag läuft auf den Betrieb, die Rechnung geht an die Betriebsadresse, die Kündigungsfrist ist notiert.
  • Im Redaktionssystem existieren zwei Konten mit Verwaltungsrechten, und beide wurden getestet.
  • Postfächer, Weiterleitungen und die Empfängeradresse des Kontaktformulars sind aufgelistet und geprüft.
  • Die Zugangsliste ist ausgefüllt, das Datum der letzten Prüfung steht darin, und zwei Personen wissen, wo sie liegt.

Wenn Sie die Liste durchgehen und an zwei Stellen hängen bleiben, ist das der Normalfall und kein Anlass zur Sorge. Beide Stellen lassen sich in der Regel mit einer Mail an den bisherigen Anbieter und einem Blick in die Domaindaten klären. Wenn Sie dabei Unterstützung möchten, sehen Sie sich unser Leistungsangebot an, vergleichen Sie die Preise und Laufzeiten oder lassen Sie sich eine Handwerker-Website erstellen, bei der die Adressfrage von Anfang an geklärt ist.

Quellen dieses Beitrags

Domainrecht und Fristen: DENIC-Domainrichtlinien, DENIC-Domainbedingungen sowie die Seiten zu Providerwechsel, TRANSIT-Service, DISPUTE-Verfahren, whois-Service und Preisliste. Pflichtangaben: § 5 Digitale-Dienste-Gesetz. Betriebszahlen: Bitkom-Studienbericht zur Digitalisierung des Handwerks (504 befragte Handwerksunternehmen, 2025) und Kennzahlen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Kennwörter: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Fragen zu Ihrem Bestand beantworten wir über das Kontaktformular.

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