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Betrieb und Personal

Wer die Website pflegt, wenn das Projekt vorbei ist

Was nach der Übergabe laufend anfällt: Aktualisierungen, Sicherungen, Rechtstexte, Inhalte. Was der Betrieb selbst macht und wem Adresse und Zugänge gehören.

16 Min. Lesezeit WartungBetreuungZugängeBetriebHandwerk

Kurz und einfach erklärt

Dieser Text zeigt, was nach dem Bau einer Website zu tun bleibt. Eine Website altert leise.

Die Technik muss aktuell bleiben. Eine Sicherung ist eine Kopie der Website. Sie muss sich zurückspielen lassen. Jemand muss merken, wenn die Seite ausfällt. Auch die Rechtstexte gehören geprüft.

Texte und Fotos ändern Sie meist selbst. Die Technik geben Sie besser ab.

Klären Sie vor der Unterschrift schriftlich, wem Internetadresse, Inhalte und Zugänge gehören.

Wir betreuen Ihre Website nach der Übergabe. Adresse, Inhalte und Zugänge bleiben bei Ihnen.

Ein Website-Projekt hat einen Anfang, einen Termin und ein Ende. Was danach kommt, steht selten im Angebot: Wer spielt die Aktualisierungen ein, wer prüft, ob sich eine Sicherung überhaupt zurückspielen lässt, wer bemerkt am Sonntagabend, dass die Seite nicht mehr antwortet, wer zieht den Datenschutztext nach, wenn sich die Rechtslage bewegt, und wer nimmt den Monteur von der Teamseite, der seit einem halben Jahr woanders arbeitet. Eine Website verfällt nicht wie ein Dach, an dem man den Schaden von der Straße aus sieht. Sie sieht im dritten Jahr aus wie am ersten Tag und ist trotzdem nicht mehr dieselbe. Dieser Beitrag geht durch, was nach der Übergabe tatsächlich laufend anfällt, was ein Handwerksbetrieb davon selbst übernehmen kann, was er besser abgibt — und welche Frage vor der Unterschrift geklärt sein sollte: wem gehören Adresse, Inhalte und Zugänge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Website verfällt unsichtbar: Sie zeigt weiter alte Leistungen, alte Preise und Mitarbeiter, die längst gekündigt haben, während im Hintergrund Programmteile veralten, für die es Sicherheitshinweise gibt.
  • Laufend fallen fünf Dinge an: Aktualisierung der Programmteile, Sicherung mit Rückspielprobe, Überwachung der Erreichbarkeit, Verlängerung von Adresse und Zertifikat sowie die Durchsicht der Rechtstexte.
  • Inhalte kann ein Betrieb in der Regel selbst pflegen: neue Leistung, neues Foto, geänderte Öffnungszeit. Technische Aktualisierungen, Sicherungen und die Wiederherstellung nach einem Ausfall gehören in fremde Hand.
  • Vor der Unterschrift gehört geklärt, auf wen die Internetadresse eingetragen ist, wem Texte und Fotos gehören und wer die Zugänge zu Hosting, Verwaltung und Unternehmensprofil erhält — schriftlich, nicht per Zuruf.
  • Website-Betreuung beginnt bei 49 Euro pro Monat, Hosting bei 15 Euro pro Monat, beides monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Ein Betreuungsvertrag mit Jahresbindung und ohne Leistungsbeschreibung ist ein Warnzeichen.

Warum eine Website leise veraltet

94 Prozent (Bitkom 2025) der Handwerksbetriebe nutzen eine eigene Website. Über deren Zustand sagt diese Zahl nichts. Eine Website ist kein Werkstück, das nach der Abnahme so bleibt, wie es übergeben wurde: Sie läuft auf einem Server, der aktualisiert wird, hinter einer Adresse, die verlängert werden muss, mit einem Zertifikat, das abläuft, und mit Inhalten, die den Betrieb in einem Zustand beschreiben, den es vielleicht nicht mehr gibt. Von all dem bekommt der Inhaber nichts mit, solange die Startseite morgens erscheint, wenn er sie auf dem Telefon aufruft.

Das ist der eigentliche Punkt: Es gibt keine Rückmeldung. Bei einem undichten Dach klingelt irgendwann jemand. Bei einer veralteten Website ruft niemand an, um mitzuteilen, dass die Leistungsseite noch das Sortiment von vorletztem Jahr zeigt oder dass das Kontaktformular seit dem letzten Serverumzug nichts mehr verschickt. Der Interessent klickt weiter zum nächsten Betrieb, und der Ausfall zeigt sich nur als etwas, das nicht passiert — als Anfrage, die ausbleibt und die niemand vermisst, weil niemand von ihr wusste.

Dazu kommt die Gewöhnung. Wer die eigene Website zweimal in der Woche selbst aufruft, sieht sie irgendwann nicht mehr. Fremde Augen sehen zuerst die Jahreszahl im Fußbereich, das Foto mit dem alten Firmenwagen und den Hinweis auf eine Aktion, die vor zwei Sommern endete. Wenn sich beim Durchklicken der eigenen Seiten mehr als eine Handvoll solcher Stellen findet, ist die Frage nicht mehr die Pflege, sondern ein Relaunch mit Übernahme der bestehenden Adressen.

Zwei Arten von Verfall, die nichts miteinander zu tun haben

Der inhaltliche Verfall ist sichtbar und peinlich: falsche Ansprechpartner, alte Preise, tote Verweise. Der technische Verfall ist unsichtbar und teuer: nicht eingespielte Aktualisierungen, ein abgelaufenes Zertifikat, eine Sicherung, die seit Monaten leer geschrieben wird. Beide brauchen unterschiedliche Zuständigkeiten. Der erste gehört in den Betrieb, der zweite gehört ausgelagert.

Was laufend anfällt, auch wenn niemand etwas ändert

Eine Website, an der ein Jahr lang niemand arbeitet, verursacht trotzdem Arbeit. Der Grund liegt außerhalb der Seite: Programmteile bekommen Aktualisierungen, weil Lücken bekannt werden. Browser ändern ihre Anforderungen. Zertifikate laufen nach wenigen Monaten ab und werden erneuert. Serverumgebungen bekommen neue Versionen der zugrunde liegenden Sprache, und was mit der alten Version lief, läuft mit der neuen nicht zwangsläufig weiter. Nichts davon ist dramatisch, solange es jemand mitverfolgt. Alles davon ist unangenehm, wenn es zum ersten Mal auffällt, weil die Seite weiß bleibt.

Dieselbe Trennung gilt für die Zuständigkeit. Die laufende Technik lässt sich beschreiben, in Intervalle bringen und einer festen Stelle zuordnen — genau das leistet eine Betreuung mit klarem Leistungsumfang. Was der Betrieb selbst weiß und nur weitergeben muss, ist etwas anderes: eine neue Leistung, ein neuer Kollege, ein anderer Notdienstplan. Diese beiden Stränge sauber zu trennen, ist die halbe Miete. Vermischt man sie, bleibt am Ende beides liegen, weil sich niemand eindeutig verantwortlich fühlt.

Aktualisierungen

Verwaltungsoberfläche, Erweiterungen und Vorlagen bekommen neue Versionen. Eingespielt wird nicht blind, sondern nach Sicherung und mit anschließender Sichtprüfung der wichtigsten Seiten.

Sicherungen

Dateien und Datenbank werden getrennt gesichert und außerhalb des Servers abgelegt. Eine Sicherung, die auf demselben Server liegt wie die Website, hilft bei genau dem Fall nicht, für den sie gedacht ist.

Erreichbarkeit

Ein automatischer Abruf der Startseite in kurzen Abständen meldet den Ausfall, bevor der erste Kunde ihn bemerkt. Ohne diese Überwachung erfährt man von einer weißen Seite frühestens am nächsten Werktag.

Adresse und Zertifikat

Die Internetadresse läuft jährlich ab, das Verschlüsselungszertifikat in kürzeren Abständen. Beides erneuert sich nur dann von selbst, wenn jemand es einmal richtig eingerichtet hat und die Erneuerung überwacht.

Rechtstexte

Impressum, Datenschutzerklärung und die Einwilligung im Formular sind keine Dokumente von Dauer. Ändern sich Rechtslage oder Betriebsdaten, gehören sie nachgezogen — im Zweifel mit fachlicher Prüfung.

Inhalte

Leistungen, Team, Öffnungszeiten, Notdienst, Stellenanzeigen und Fotos beschreiben einen Zustand. Ändert sich der Zustand, ändert sich der Inhalt — sonst beschreibt die Website einen Betrieb, den es so nicht mehr gibt.

Aktualisierungen: die Arbeit, die niemand sieht

Eine Website besteht aus mehreren Schichten: der Serverumgebung, dem Verwaltungssystem, seinen Erweiterungen und der eigenen Gestaltungsvorlage. Jede Schicht hat einen eigenen Herausgeber und einen eigenen Rhythmus. Sicherheitsrelevante Aktualisierungen erscheinen unregelmäßig und oft kurzfristig, funktionale Aktualisierungen in größeren Abständen. Wer nichts einspielt, hat nach zwölf Monaten eine Website, deren Bestandteile in öffentlich einsehbaren Listen als angreifbar geführt werden — und die Adresse dieser Website steht öffentlich im Netz.

Der praktische Ablauf ist unspektakulär, aber die Reihenfolge entscheidet. Zuerst wird gesichert, dann wird eingespielt, danach wird geprüft. Wer diese Reihenfolge umdreht, spielt im Fehlerfall eine Sicherung zurück, die den Fehler bereits enthält. Geprüft wird nicht die Startseite allein, sondern die Wege, an denen Geld hängt: Kontaktformular absenden, Telefonnummer antippen, Leistungsseite auf dem Telefon aufrufen, Suchfunktion benutzen. Diese Prüfung kostet wenige Minuten und findet genau die Fälle, die sonst wochenlang unbemerkt bleiben.

Ein zweiter Punkt betrifft die Menge. Wer einmal im Jahr aktualisiert, spielt zwanzig Versionssprünge auf einmal ein und weiß im Fehlerfall nicht, welcher davon die Ursache war. Wer monatlich aktualisiert, hat kleine Schritte und im Zweifel einen eindeutigen Verursacher. Der Aufwand ist in der Summe nicht höher, er verteilt sich nur anders — und er verhindert die Situation, in der ein Betrieb vor der Wahl steht, entweder alles auf einmal zu wagen oder gar nichts mehr anzufassen.

  • Vollständige Sicherung von Dateien und Datenbank vor jeder Aktualisierung, abgelegt außerhalb des Servers
  • Aktualisierungen einspielen, sicherheitsrelevante zuerst und zeitnah, funktionale gebündelt
  • Startseite, eine Leistungsseite und eine Ortsseite auf dem Telefon aufrufen und ansehen
  • Kontaktformular einmal echt absenden und prüfen, ob die Nachricht im richtigen Postfach ankommt
  • Telefonnummer antippen und prüfen, ob der Anrufdialog mit der richtigen Nummer erscheint
  • Ergebnis kurz notieren: Datum, eingespielte Versionen, Auffälligkeiten — das ist später die einzige Spur

Eine Sicherung ist erst eine Sicherung, wenn sie einmal zurückgespielt wurde

Fast jeder Anbieter wirbt mit Sicherungen. Die Frage ist nicht, ob gesichert wird, sondern was gesichert wird, wohin, wie lange es aufbewahrt wird und ob jemand die Rückspielung schon einmal geübt hat. Gesichert gehören Dateien und Datenbank gemeinsam: Die Datenbank enthält Texte, Formulareingänge und Einstellungen, die Dateien enthalten Bilder, Dokumente und die Gestaltungsvorlage. Eine Sicherung nur der Datenbank ergibt eine Website ohne Bilder, eine Sicherung nur der Dateien eine Website ohne Inhalte.

Der Ort ist der zweite kritische Punkt. Liegt die Sicherung auf demselben Server, ist sie bei einem Serverausfall genauso weg wie die Website. Eine Kopie außerhalb der Umgebung kostet wenig und ist der einzige Grund, warum eine Sicherung im Ernstfall überhaupt etwas nützt. Zur Aufbewahrungsdauer gehört ein Gedanke, den viele übersehen: Wird ein Schaden erst nach drei Wochen bemerkt, hilft ein Vorrat von sieben Tagen nicht. Ein sinnvoller Vorrat mischt tägliche Stände der letzten Wochen mit einzelnen älteren Ständen.

Und schließlich die Probe. Eine Sicherung, die noch nie zurückgespielt wurde, ist eine Vermutung. Ob die Datei vollständig ist, ob die Datenbank in der neuen Umgebung einliest, ob Dateirechte und Verweise stimmen, zeigt sich erst beim Versuch. Diese Probe gehört auf eine Testadresse, nicht auf die laufende Website, und sie gehört in einen festen Rhythmus — einmal im Quartal genügt in der Regel und ist mehr, als in vielen Betreuungsverträgen tatsächlich vorgesehen ist.

Die Frage, die den Unterschied zeigt

Fragen Sie nicht: „Sichern Sie meine Website?“ Fragen Sie: „Wann wurde zuletzt eine Sicherung meiner Website testweise zurückgespielt, und auf welche Adresse?“ Die Antwort trennt eine eingerichtete Automatik von einer geprüften Wiederherstellung. Beides kann richtig sein, aber nur eines davon wissen Sie danach.

Erreichbarkeit: der Ausfall am Sonntagabend

85 Prozent (Bitkom 2025) der Handwerksbetriebe sehen bei ihren Kundinnen und Kunden einen klaren Wunsch nach ständiger Erreichbarkeit. Für die Website heißt das schlicht: Sie soll antworten, wenn jemand sie aufruft, und das ist im Handwerk selten während der Bürozeit. Anfragen entstehen abends auf dem Sofa und am Wochenende nach dem Wasserschaden. Genau dann sitzt niemand im Büro, der eine weiße Seite bemerken könnte. Ein Ausfall am Freitagabend, der erst am Montagmorgen auffällt, kostet ein ganzes Wochenende Sichtbarkeit.

Die Lösung ist unaufwendig: ein automatischer Abruf der Startseite in kurzen Abständen von außerhalb des Servers, der bei ausbleibender oder fehlerhafter Antwort eine Nachricht auslöst. Wichtig ist, dass der Abruf tatsächlich den Inhalt prüft und nicht nur, ob der Server antwortet — ein Server kann fröhlich eine Fehlerseite ausliefern. Ebenso wichtig ist, dass die Meldung bei jemandem ankommt, der reagieren kann. Eine Warnmeldung im Postfach eines Betriebs, der Freitagmittag schließt, ist keine Überwachung, sondern ein Protokoll.

Was ein Ausfall im Handwerk konkret kostet

Nicht die Serverstunde ist der Verlust, sondern die Anfrage, die in dieser Zeit an einen anderen Betrieb geht. Wer im Notdienst sichtbar ist, verliert bei einem Wochenendausfall genau die Anfragen mit der höchsten Dringlichkeit und der geringsten Preisdiskussion. Deshalb gehört die Überwachung nicht zur Kür, sondern in dieselbe Grundausstattung wie die Sicherung.

Rechtstexte ändern sich, ohne dass jemand Bescheid sagt

Impressum und Datenschutzerklärung sind zum Zeitpunkt der Übergabe richtig und bleiben es nicht automatisch. Es ändern sich zwei Dinge unabhängig voneinander: die Rechtslage und der Betrieb. Wechselt die Rechtsform, kommt eine Handelsregisternummer hinzu, ändert sich die Anschrift oder wird eine neue Berufshaftpflicht abgeschlossen, gehören diese Angaben nachgezogen. Wird ein neues Formular eingebaut, ein Kartenausschnitt eingebunden oder eine Terminfunktion ergänzt, ändert sich die Datenverarbeitung — und damit der Text, der sie beschreibt.

Ein Beispiel für einen Gesetzeszusammenhang, der viele Betriebe verunsichert hat, ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Als Kleinstunternehmen gilt dort ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten (BFSG) und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme; Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen (BFSG). Das entlastet viele Handwerksbetriebe von dieser einen Pflicht. Es ist kein Freibrief: Impressums- und Datenschutzpflichten bleiben davon unberührt, und eine Seite, die sich mit dem Daumen nicht bedienen lässt, verliert Anfragen unabhängig von jeder Rechtsnorm.

Praktisch heißt das: Rechtstexte gehören in eine feste Durchsicht, üblicherweise einmal im Quartal, und zusätzlich immer dann, wenn sich am Betrieb oder an der Website etwas ändert. Wer den Text vor Jahren einmal übernommen und seitdem nicht mehr angesehen hat, findet dort mit einiger Wahrscheinlichkeit einen falschen Ansprechpartner, eine veraltete Rechtsgrundlage oder den Verweis auf ein Werkzeug, das längst nicht mehr eingebunden ist. Für die inhaltliche Bewertung im Einzelfall ist eine Rechtsberatung zuständig, nicht die Agentur.

Zuständigkeiten sauber trennen

Die Agentur baut die Texte ein, hält die technische Seite der Einwilligung sauber und meldet, wenn eine eingebundene Funktion die Datenverarbeitung verändert. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls bleibt Sache eines Rechtsberaters. Wer beides in einer Hand verspricht, verspricht mehr, als er verantworten kann.

Inhalte altern schneller als die Technik

74 Prozent (Bitkom 2025) der Betriebe stellen fest, dass Kundinnen und Kunden kritischer geworden sind. Das merkt man an den Kleinigkeiten: Wer eine Website aufruft, auf der die letzte Nachricht drei Jahre alt ist und im Team eine Person steht, die am Telefon längst nicht mehr genannt wird, zieht Rückschlüsse auf den Betrieb — und zwar nicht auf die Website, sondern auf die Sorgfalt bei der Arbeit. Das ist unfair, aber es ist die Reaktion, mit der zu rechnen ist.

Der zweite Grund ist die Personalgewinnung. 80 Prozent (Bitkom 2025) der Handwerksbetriebe nutzen digitale Kanäle, um gezielt Nachwuchs anzusprechen. Eine Stellenanzeige, die seit anderthalb Jahren unverändert online steht, wirkt entweder unbesetzbar oder unecht, und beides schadet. Wer Bewerbungen über die eigene Seite bekommen will, braucht dort einen aktuellen Stand — was gesucht wird, ab wann, für welches Gewerk. Wie eine solche Seite aufgebaut sein sollte, steht ausführlicher unter Mitarbeiter gewinnen.

Der dritte Grund ist banal und teuer: Leistungen, die der Betrieb inzwischen anbietet, stehen nicht auf der Website. Ein Elektrobetrieb, der seit zwei Jahren Ladepunkte setzt, aber nur die Elektroinstallation aufführt, wird für Ladepunkte nicht gefunden und bekommt dafür auch keine Anfragen. Jede neue Leistung, die im Betrieb wirklich angekommen ist, verdient eine eigene Seite mit eigenem Text — nicht einen Halbsatz in einer Aufzählung.

  • Neue Leistung im Angebot oder eine alte, die nicht mehr angeboten wird
  • Personalwechsel: Ansprechpartner, Meister, Auszubildende, neue Durchwahl
  • Neue Adresse, neue Öffnungszeiten, geänderte Notdienstregelung
  • Neue Fahrzeuge, neue Werkstatt, neue Maschinen — die Bilder von vorher zeigen den Betrieb von vorher
  • Abgeschlossene Referenzprojekte mit brauchbaren Fotos, sofern der Auftraggeber zustimmt
  • Preisänderungen, sofern Preise oder Ab-Preise auf der Seite genannt werden
  • Neue Zertifikate, Fachbetriebserklärungen oder Innungsmitgliedschaften
  • Saisonales: Winterdienst, Heizungswartung, Sturmschaden — sichtbar, bevor die Saison beginnt

Was der Betrieb selbst übernehmen kann — und was nicht

Die ehrliche Antwort lautet: Inhalte ja, Technik nein. Für Inhalte hat der Betrieb das Wissen und niemand sonst. Ob der neue Kollege Geselle oder Meister ist, wie der Notdienst am Wochenende geregelt ist, welche Anlage im letzten Projekt verbaut wurde — das steht in keiner Agenturunterlage. Wenn die Website ein vernünftiges Verwaltungssystem hat, dauert das Austauschen eines Textabschnitts oder eines Fotos wenige Minuten, und eine Einweisung von einer Stunde reicht in der Regel aus, damit jemand im Büro das sicher beherrscht.

Bei der Technik ist es umgekehrt. Nicht, weil es besonders schwierig wäre, sondern weil es Regelmäßigkeit und einen Notfallweg braucht. Eine Aktualisierung, die schiefgeht, muss innerhalb von Minuten zurückgenommen werden können, und dafür braucht es die Sicherung, den Zugang zum Server und die Ruhe, das um zwanzig Uhr zu tun. Ein Betrieb, dessen Büro aus anderthalb Personen besteht, kann das im Notfall organisieren — aber nicht verlässlich neben dem Tagesgeschäft, in dem ein Kunde wartet und die Kolonne auf Material.

AufgabeIm Betrieb gut machbarGehört in die Betreuung
Text einer Leistungsseite ändernJa, nach kurzer EinweisungNur bei größerem Umbau der Seitenstruktur
Foto austauschenJa, wenn Zuschnitt und Größe vorgegeben sindBei neuen Bildstrecken und Vorher-Nachher-Ansichten
Öffnungszeiten und NotdienstJa, Website und Unternehmensprofil gemeinsamNur bei zusätzlicher Auszeichnung im Quelltext
Stellenanzeige einstellenJa, mit einer Vorlage im SystemBei eigener Karriereseite mit Bewerbungsformular
Programmteile aktualisierenNein, Rückabwicklung im Fehlerfall fehltJa, monatlich mit Sicherung und Sichtprüfung
Sicherung und RückspielprobeNein, braucht Zugang außerhalb der WebsiteJa, mit Ablage außerhalb des Servers
Erreichbarkeit überwachenNein, nicht rund um die Uhr leistbarJa, mit Meldung an eine Stelle, die reagiert
Rechtstexte anpassenAngaben zum Betrieb ja, Formulierungen neinEinbau und technische Seite, Bewertung beim Rechtsberater

Wer Inhalte selbst pflegen kann, bleibt handlungsfähig. Wer die Technik selbst pflegen muss, verliert einen Abend, sobald etwas schiefgeht.

Leitgedanke bei der Aufteilung von Zuständigkeiten

Die Frage vor der Unterschrift: wem gehören Adresse, Inhalte und Zugänge

Das ist die Frage, die im Angebotsgespräch selten gestellt wird und über die im Streitfall alles entschieden wird. Es geht um drei Dinge. Erstens die Internetadresse: Sie ist bei einer Vergabestelle auf einen Inhaber eingetragen, und dieser Inhaber sollte der Betrieb sein, nicht der Dienstleister. Zweitens die Inhalte: Texte, Fotos und Gestaltung, an denen Nutzungsrechte hängen. Drittens die Zugänge: Server, Verwaltungssystem, Adressverwaltung, Postfach, Unternehmensprofil und alles, was sonst mit einem Kennwort geschützt ist.

Steht die Adresse auf den Dienstleister, kann ein Wechsel unangenehm werden — nicht unmöglich, aber abhängig vom Wohlwollen der Gegenseite und in ungünstigen Fällen langwierig. Dasselbe gilt für das Unternehmensprofil in der Kartensuche, an dem die Bewertungen hängen. Bewertungen sind Vertrauen, das über Jahre entstanden ist, und sie sind nicht ohne Weiteres umziehbar. Es ist deutlich einfacher, das vor Projektbeginn zu klären, als es später zurückzuholen.

Ein zweiter Punkt sind die Nutzungsrechte an Texten und Bildern. Wer die Fotos bezahlt hat, hat nicht automatisch die Rechte für jede Verwendung; wer die Texte geschrieben hat, hat nicht automatisch alle Rechte abgetreten. Das ist kein Misstrauensbeweis, sondern ein Satz im Vertrag: Der Betrieb erhält ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen für ihn erstellten Inhalten, auch nach Ende der Zusammenarbeit. Wer die Leistungen und Preise vergleicht, sollte diesen Satz in jedem Angebot suchen.

  1. Auf welchen Inhaber ist die Internetadresse eingetragen, und wie lautet der Auszug der Vergabestelle dazu?
  2. Erhalte ich schriftlich ein unbeschränktes Nutzungsrecht an Texten, Fotos und Gestaltung, auch nach Vertragsende?
  3. Wer hat Zugang zu Server, Verwaltungssystem, Adressverwaltung und Unternehmensprofil, und wie bekomme ich diese Zugänge?
  4. Wo liegen die Sicherungen, wie lange werden sie aufbewahrt, und bekomme ich sie auf Wunsch ausgehändigt?
  5. Was passiert bei Kündigung: Wird die Website übergeben, in welchem Format, und mit welcher Frist?
  6. Ist die Betreuung monatlich kündbar, oder bindet sie mich für ein Jahr?
PositionSollte dem Betrieb gehörenWoran man es erkennt
InternetadresseJa, Betrieb als Inhaber eingetragenAuszug der Vergabestelle nennt den Betrieb, nicht die Agentur
Texte und FotosJa, unbeschränktes NutzungsrechtEin Satz dazu steht im Vertrag, nicht nur in der Mail
VerwaltungszugangJa, eigener Zugang mit voller BerechtigungAnmeldung gelingt ohne Rückfrage beim Dienstleister
UnternehmensprofilJa, Betrieb als InhaberEigener Zugang, Agentur ist als Verwalter eingetragen
ServerzugangZugriff auf AnforderungZugangsdaten werden auf Wunsch ausgehändigt
SicherungenJa, Herausgabe möglichAblageort ist benannt, Aufbewahrungsdauer steht im Vertrag

Ein Blatt Papier im Ordner

Legen Sie eine Übersicht aller Zugänge an: Adresse, Server, Verwaltungssystem, Unternehmensprofil, Postfach — jeweils mit Anbieter, Inhaber und Ansprechpartner. Ein ausgedrucktes Blatt im Betriebsordner beantwortet in fünf Minuten, was sonst Wochen kostet, wenn ein Zuständiger nicht mehr erreichbar ist. Kennwörter gehören nicht auf dieses Blatt, sondern in einen Kennwortspeicher.

Wie eine Betreuung praktisch abläuft

Betreuung wird oft als Pauschale verkauft, ohne dass jemand sagt, was darin passiert. Dabei ist der Ablauf gut beschreibbar und lässt sich auf einer Seite festhalten. Wichtig sind drei Angaben: in welchem Rhythmus etwas geschieht, was genau geschieht, und was im Störungsfall passiert. Wer diese drei Punkte im Angebot findet, kann Leistungen vergleichen. Wer nur „Wartung“ liest, vergleicht Preise ohne Inhalt.

Ebenso wichtig ist der Weg für Änderungswünsche. Ein Betrieb, der eine neue Leistung aufnehmen will, braucht keinen Ticketvorgang, sondern eine Nummer und eine Adresse, die er kennt. In der Praxis funktioniert eine feste Ansprechperson und eine kurze Rückmeldung zu Aufwand und Termin besser als jedes Formular. Was darüber hinausgeht — eine neue Seite, eine neue Bildstrecke, eine Umstellung der Struktur — wird getrennt beauftragt, damit die monatliche Betreuung kalkulierbar bleibt.

Dateien und Datenbank werden automatisch gesichert und außerhalb des Servers abgelegt. Parallel läuft ein automatischer Abruf der Startseite; bleibt die Antwort aus oder kommt eine Fehlerseite, geht eine Meldung heraus, ohne dass jemand im Betrieb etwas bemerken müsste.

Was Betreuung kostet und woran ein fairer Vertrag zu erkennen ist

Bei uns beginnt die Website-Betreuung bei 49 Euro pro Monat, das Hosting bei 15 Euro pro Monat — beides monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Wer zusätzlich an der Sichtbarkeit arbeiten will, findet die lokale Sichtbarkeit ab 290 Euro pro Monat und die SEO-Betreuung ab 490 Euro pro Monat, ebenfalls monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Die Website selbst entsteht zum Festpreis ab 1.490 Euro netto, ein Relaunch einer bestehenden Seite ab 2.900 Euro netto. Eine Übersicht steht auf der Seite Preise.

Die monatliche Kündbarkeit ist dabei kein Detail, sondern das eigentliche Qualitätsversprechen. Wer seine Kunden jeden Monat neu überzeugen muss, hat einen Anreiz, im Monat auch etwas zu tun. Eine Jahresbindung dreht diesen Anreiz um. Skeptisch machen sollten außerdem: eine Betreuung ohne benannte Leistungen, eine Kündigungsfrist von mehreren Monaten, ein Vertrag ohne Aussage zur Herausgabe der Daten und die Weigerung, den Zugang zum Verwaltungssystem herauszugeben.

Rechnen lässt sich das gegen den Aufwand, den der Betrieb sonst selbst hat. Zwei Stunden im Monat, in denen jemand im Büro Aktualisierungen einspielt, hinterher prüft und im Zweifel jemanden anruft, sind teurer als die Pauschale — und sie fallen ausgerechnet dann an, wenn es gerade nicht passt. Wenn Sie unsicher sind, was für Ihren Betrieb sinnvoll ist, hilft ein kurzes Gespräch mehr als jede Aufstellung: Kontakt.

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Bitkom, Digitalisierung des Handwerks — Bitkom-Studie 2025, sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (§ 2 Nummer 17 und § 3 Absatz 3). Ergänzend fließt eigene Projekterfahrung aus Website- und Betreuungsprojekten für Handwerksbetriebe in Niedersachsen ein. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; rechtliche Fragen sollten im Einzelfall fachlich geprüft werden.

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