Kurz und einfach erklärt
Ihr Betrieb steht in vielen Listen im Netz. Oft stehen dort alte Daten, etwa eine alte Adresse.
Gleichen Sie Name, Adresse und Telefon überall ab. Als Vorlage dient Ihr Impressum.
In Ihrem Profil für die Suche steht nur der echte Name des Betriebs. Zusätze wie Ort oder Gewerk gehören nicht hinein.
Nach einem Umzug ändern Sie den alten Eintrag. Legen Sie keinen zweiten Eintrag an.
Pflegen Sie die Daten laufend, auch die Zeiten. Wir helfen Ihnen dabei.
Der Betrieb ist vor vier Jahren umgezogen, zweihundert Meter weiter in die größere Halle. Die Website trägt die neue Anschrift, das Briefpapier auch, und trotzdem schickt ein Kartendienst den Monteur bis heute in die alte Straße. In einem Branchenverzeichnis läuft noch die Handynummer des Seniorchefs, in einem dritten Eintrag heißt der Betrieb nach dem Gewerk statt nach der Firma. Nichts davon ist ein Fehler, den jemand gemacht hat. Es ist der Rückstand aus zwei Jahrzehnten, in denen Einträge entstanden sind, ohne dass jemand sie angelegt hätte. Dieser Beitrag beschreibt den Abgleich dieses Bestands: welche Felder zählen, in welcher Reihenfolge sie angefasst werden und woran ein Betrieb erkennt, dass ein Eintrag ihm gar nicht gehört.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Abgleich beginnt nicht im Verzeichnis, sondern im Impressum. Name und Anschrift stehen dort nach § 5 DDG ohnehin verbindlich und taugen deshalb als Referenzstand, an dem sich jeder weitere Eintrag messen lässt.
- Der Name im Unternehmensprofil ist der Name, den der Betrieb auch außerhalb der Suche gebraucht. Zusätze wie Gewerk oder Ort sind nicht zulässig und können zur Sperrung des Profils führen (Google Unternehmensprofil-Hilfe).
- Eine zweite Rufnummer ist keine Panne, sondern eine Entscheidung: Die Hauptnummer soll örtlich sein und unmittelbar vom Betrieb verwaltet werden, weitere Nummern gehören in die Zusatzfelder (Google Unternehmensprofil-Hilfe).
- Ein Umzug wird verschoben, nicht neu angelegt. Ein zweites Profil für denselben Standort ist nicht erlaubt und kostet erfahrungsgemäß mehr Zeit, als die Korrektur des alten Eintrags gekostet hätte.
- 88 Prozent der Handwerksbetriebe setzen auf Einträge in Online-Verzeichnisse (Bitkom). Der Abgleich betrifft damit fast jeden Betrieb und nicht nur den, der gerade umgezogen ist.
Woher die Einträge kommen, die niemand angelegt hat
Ein Verzeichniseintrag entsteht selten dadurch, dass sich ein Betrieb anmeldet. Er entsteht aus Datenlieferungen, aus alten Gewerbeanmeldungen, aus einem Vertrag, den vor Jahren jemand unterschrieben hat, und aus Hinweisen von Nutzern. Kartendienste sehen diesen Weg ausdrücklich vor: Nutzer können Feedback geben, damit über Änderungen an einem Ort entschieden werden kann, und wer ein Unternehmen besitzt oder leitet, kann die Angaben korrigieren (Google Maps-Hilfe). Das ist nützlich, solange die Hinweise stimmen. Es heißt aber auch, dass die Angaben zu einem Betrieb sich ändern können, ohne dass der Betrieb etwas getan hat.
Die Größenordnung dahinter ist kein Randthema. In die Handwerksrollen und in das Verzeichnis des handwerksähnlichen Gewerbes sind 1.038.126 Betriebe (ZDH) eingetragen. Wie verbreitet die Online-Präsenz im Handwerk ist, hat Bitkom Research 2025 in einer telefonischen Befragung von 504 Handwerksunternehmen erhoben: 94 Prozent der Befragten nutzen eine eigene Website, 88 Prozent setzen auf Einträge in Online-Verzeichnisse und 40 Prozent auf einen Eintrag bei einer Bewertungsplattform (Mehrfachnennungen möglich). Weil Mehrfachnennungen möglich waren, überschneiden sich diese Anteile: Ein Betrieb steht damit häufig nicht nur an einer Stelle im Netz. Jede dieser Stellen hat einen eigenen Stand, eine eigene Pflegehistorie und einen eigenen Zugang, den häufig niemand mehr kennt.
Der Abgleich ist damit eine andere Aufgabe als das Anlegen. Wer ein Profil neu einrichtet, füllt leere Felder und ist danach fertig; wie das geht, steht im Beitrag zum Unternehmensprofil für Handwerksbetriebe. Wer abgleicht, muss dagegen zuerst herausfinden, welcher Stand überhaupt der richtige ist, wer den jeweiligen Eintrag kontrolliert und ob er sich überhaupt noch ändern lässt. Das ist weniger Arbeit, als es klingt, aber es ist eine andere Reihenfolge.
- Einträge aus der Gründungszeit, angelegt von einem Familienmitglied mit einer privaten Adresse als Zugang
- Einträge, die aus einer Datenlieferung stammen und den Betrieb nach seinem Gewerk statt nach seiner Firma benennen
- Einträge mit der Rufnummer eines früheren Anschlusses, der längst gekündigt ist
- Einträge, in denen die Wohnanschrift des Inhabers steht, weil der Betrieb einmal von zu Hause aus geführt wurde
- Doppelte Einträge, entstanden aus einem Rechtsformwechsel oder einer Übergabe an die nächste Generation
Der letzte Punkt ist der unangenehmste, weil er sich nicht durch Korrigieren lösen lässt. Zwei Einträge für denselben Standort teilen alles auf, was ein Eintrag sammelt: Aufrufe, Anfragen, Bewertungen. Der Grundsatz ist eindeutig formuliert: Für jeden Standort eines Unternehmens soll nicht mehr als eine einzelne Seite bestehen, weder in einem Konto noch über mehrere Konten hinweg (Google Unternehmensprofil-Hilfe).
Die fünf Felder, um die es tatsächlich geht
Ein Abgleich über alle denkbaren Felder ist nicht zu schaffen. Praktisch reichen fünf: Name, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl mit Ort, Telefonnummer und Öffnungszeiten. Diese fünf entscheiden darüber, ob ein Anrufer beim richtigen Betrieb landet und ob ein Fahrer die richtige Einfahrt findet. Alles Weitere – Kategorien, Leistungen, Fotos, Beschreibungstext – ist Ausbau und gehört in einen zweiten Durchgang.
| Feld | Was typischerweise abweicht | Woran sich der Abgleich orientiert |
|---|---|---|
| Name | Gewerk oder Ort im Namen, alte Rechtsform, Schreibweise mit und ohne Bindestrich | der Name, den der Betrieb außerhalb der Suche gebraucht: am Schild, auf der Rechnung, auf dem Fahrzeug |
| Straße und Hausnummer | Anschrift vor dem Umzug, Wohnanschrift des Inhabers, fehlende Hausnummer | die Anschrift aus dem Impressum, dieselbe Schreibweise wie auf der Rechnung |
| Postleitzahl und Ort | Ortsteil statt Gemeinde, alte Postleitzahl nach einer Eingemeindung | die amtliche Schreibweise der Gemeinde, nicht der geläufige Ortsteilname |
| Telefon | zweite Rufnummer, Mobilnummer des Inhabers, gekündigter Anschluss | eine örtliche Nummer, die unmittelbar vom Betrieb verwaltet wird |
| Öffnungszeiten | Zeiten aus der Gründungszeit, Samstagstermine ohne Besetzung, fehlende Feiertage | die Zeiten, zu denen jemand das Telefon abnimmt, nicht die Zeiten der Werkstatt |
Die dritte Spalte ist die wichtige. Ein Abgleich ohne festgelegten Referenzstand endet damit, dass fünf Einträge fünfmal anders korrigiert werden. Deshalb wird der Referenzstand zuerst festgelegt und aufgeschrieben, und zwar an einer Stelle, die ohnehin verbindlich ist.
Das Impressum ist der Referenzstand
Das Impressum der eigenen Website ist die einzige Angabe zum Betrieb, die rechtlich gebunden ist. Nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 DDG halten Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, ständig verfügbar (DDG); bei juristischen Personen kommen Rechtsform und Vertretungsberechtigter hinzu. Wer diese Angaben ohnehin pflegen muss, hat damit den Stand, an dem sich jeder Verzeichniseintrag messen lässt. Was im Impressum steht, gilt – und was davon abweicht, ist eine Abweichung und keine Geschmacksfrage.
Das setzt voraus, dass das Impressum selbst stimmt. In der Praxis ist es häufig die älteste Seite der Website und trägt noch den Stand vom Tag des Starts. Der Abgleich fängt deshalb dort an und nicht im ersten Verzeichnis. Was auf dieser Seite hineingehört und was nicht, steht ausführlich im Beitrag zu Impressum und Datenschutz auf der Handwerker-Website.
{
"name": "Mustermann Heizung und Sanitär GmbH",
"strasse": "Musterstraße 12",
"plz": "31185",
"ort": "Söhlde",
"telefon": "+49 30 23125 000",
"telefonZusatz": "Notdienst, nur außerhalb der Zeiten",
"oeffnungszeiten": {
"montagBisDonnerstag": "07:00-16:30",
"freitag": "07:00-13:00",
"samstag": "geschlossen"
},
"website": "https://www.beispielbetrieb.invalid/",
"impressumGeprueftAm": "2026-09-11",
"eintraege": ["eigene Website", "Unternehmensprofil", "Kartendienst", "Branchenverzeichnis", "Bewertungsportal"]
}Die Datei muss nicht nach Technik aussehen, ein Blatt Papier im Ordner tut es auch. Entscheidend ist, dass sie eine einzige Fassung enthält und dass jeder im Betrieb weiß, wo sie liegt. Die Beispieladresse oben liegt bewusst auf einer nicht vergebbaren Endung, damit sie niemandem gehört.
Der Name ist das schwierigste Feld
Beim Namen kollidieren zwei Interessen. Der Betrieb möchte gefunden werden und schreibt deshalb gern das Gewerk und den Ort dazu. Die Richtlinien sehen genau das nicht vor. Der Name im Profil soll der Name sein, den der Betrieb auch sonst gebraucht, und Zusätze sind ausdrücklich nicht erlaubt (Google Unternehmensprofil-Hilfe).
Geben Sie den Namen Ihres Unternehmens genau an, damit Kunden Ihr Unternehmen online leichter finden. Verwenden Sie für Ihr Unternehmen einheitlich den Namen, den Sie auch außerhalb von Google für Ihr Ladengeschäft, Ihre Website, Ihr Briefpapier und gegenüber Kunden gebrauchen.
Die Folge eines Verstoßes ist nicht theoretisch. Es ist nicht erlaubt, dem Namen eines Unternehmens unnötige Informationen hinzuzufügen, und bei Nichtbeachtung kann das Profil gesperrt werden (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Ein gesperrtes Profil verschwindet aus der Karte, und die Wiederherstellung dauert erfahrungsgemäß länger als die Zeit, die der Zusatz je eingebracht hat. Wer mit dem Gewerk und dem Ort gefunden werden will, arbeitet dafür mit den Kategorien, den Leistungen und den Seiten der eigenen Website. Welche Begriffe dafür überhaupt in Frage kommen, behandelt der Beitrag zu lokalen Suchbegriffen im Handwerk.
Beim Abgleich über mehrere Einträge hinweg gilt derselbe Gedanke. Für alle Standorte eines Unternehmens sollen einheitliche Namen und Kategorien verwendet werden, damit Kunden das Unternehmen schneller finden (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Ein Betrieb mit zwei Standorten, der einmal die GmbH und einmal den Familiennamen führt, arbeitet gegen sich selbst – und merkt es nicht, weil beide Einträge für sich betrachtet in Ordnung aussehen.
Zwei Rufnummern sind eine Entscheidung
Die zweite Rufnummer ist der häufigste Befund im Handwerk. Sie ist auch der harmloseste, solange klar ist, welche die Hauptnummer ist. Die Vorgaben sind eng: Angegeben werden soll eine Nummer, unter der der jeweilige Unternehmensstandort erreichbar ist, möglichst eine örtliche Nummer statt einer Hotline, und die Nummer muss unmittelbar vom Unternehmen verwaltet werden (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Weiterleitungsrufnummern, über die Nutzer nicht direkt mit dem Unternehmen verbunden werden, sind ausgeschlossen.
Für einen Handwerksbetrieb heißt das in der Regel: Die Nummer des Festnetzanschlusses im Büro ist die Hauptnummer, die Mobilnummer des Inhabers ist es nicht. Weitere Telefonnummern können zusätzlich angegeben werden (Google Unternehmensprofil-Hilfe), und der Notdienst gehört sichtbar auf die Website statt in das Namensfeld. Wie eine Website den Anruf annimmt, wenn niemand im Büro sitzt, beschreibt der Beitrag zur Erreichbarkeit und den verlorenen Anrufen.
Die alte Adresse: verschieben statt neu anlegen
Nach einem Umzug ist der Reflex, einen neuen Eintrag anzulegen und den alten stehen zu lassen. Das ist der teuerste Weg. Der alte Eintrag verschwindet nicht von selbst, er behält seine Bewertungen und seine Historie, und er konkurriert danach mit dem neuen. Richtig ist, den bestehenden Eintrag auf die neue Anschrift zu ändern, damit das, was der Eintrag über Jahre gesammelt hat, mit umzieht.
Bei der Anschrift selbst gelten klare Grenzen. Verwendet werden soll die korrekte Anschrift und das genaue Einzugsgebiet; Postfächer oder Briefkästen an unternehmensfremden Standorten sind nicht zulässig (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Ebenso wenig dürfen die Adresszeilen Informationen enthalten, die nichts mit dem Unternehmensstandort zu tun haben, etwa Adressen von Websites oder Suchbegriffe (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Ein Betrieb ohne festen Ladenstandort, der beim Kunden arbeitet, gibt stattdessen ein Einzugsgebiet an – wie das auf der eigenen Website aussieht, zeigt der Beitrag zum Einsatzgebiet auf der Website.
- Bestehenden Eintrag suchen und prüfen, ob er dem Betrieb gehört oder aus einer Datenlieferung stammt
- Inhaberschaft bestätigen, bevor irgendetwas geändert wird – ohne Bestätigung ist jede Änderung nur ein Vorschlag
- Anschrift im bestehenden Eintrag ändern, statt einen zweiten Eintrag anzulegen
- Einzugsgebiet nachziehen, wenn sich mit dem Standort auch der Radius verschoben hat
- Alte Doppeleinträge als dauerhaft geschlossen kennzeichnen, sobald der neue Stand steht
- Nach vier Wochen erneut nachsehen, weil Änderungen an Orten geprüft werden und nicht sofort gelten
Der letzte Punkt ist der, der am häufigsten fehlt. Änderungen, die darauf abzielen, ein Unternehmen erheblich zu verändern, können abgelehnt werden (Google Maps-Hilfe) – und eine neue Anschrift ist genau so eine Änderung. Wer nach der Eingabe nicht noch einmal nachsieht, hält einen Vorschlag für ein Ergebnis.
Öffnungszeiten altern am schnellsten
Von den fünf Feldern ist das Zeitenfeld dasjenige, das ohne Zutun falsch wird. Ein Betrieb, der die Zeiten vor sechs Jahren eingetragen hat, hat seither die Freitagszeiten verkürzt, den Samstag gestrichen und die Betriebsferien nicht hinterlegt. Angegeben werden sollen die üblichen Öffnungszeiten, wobei sich für Feiertage und besondere Anlässe eigene Zeiten festlegen lassen (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Wer nur nach Vereinbarung arbeitet, trägt besser keine Zeiten ein als falsche.
Für den Handwerksbetrieb ist die nützliche Frage nicht, wann die Werkstatt offen ist, sondern wann jemand ans Telefon geht. Das sind selten dieselben Zeiten. Wenn die Kolonne um sieben rausfährt und das Büro ab acht besetzt ist, gehört acht in das Feld. Die Alternative ist ein Anrufer um 7:15 Uhr, der nach dem dritten Freizeichen aufgibt und beim nächsten Eintrag weitermacht.
Was der Abgleich bewirkt – und was er nicht verspricht
Der ehrliche Teil zuerst: Ein besseres lokales Ranking lässt sich nicht einfordern, auch nicht gegen Bezahlung (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Wer einen Abgleich verkauft und dabei eine Position verspricht, verspricht etwas, das er nicht liefern kann. Was sich sagen lässt, ist die Richtung: Lokale Suchergebnisse beruhen hauptsächlich auf Relevanz, Entfernung und Beliebtheit (Google Unternehmensprofil-Hilfe), und zwei dieser drei Faktoren hängen an den Daten, um die es hier geht.
Zur Relevanz zählt, wie gut ein Profil zu dem passt, wonach gesucht wird; lückenlose und ausführliche Angaben helfen dabei, den Eintrag der passenden Suchanfrage zuzuordnen (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Zur Beliebtheit zählt unter anderem, wie viele Websites auf das Unternehmen verweisen und wie viele Rezensionen es erhalten hat (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Und der nüchternste Satz von allen: Unternehmen mit vollständigen und korrekten Informationen werden mit größerer Wahrscheinlichkeit in den lokalen Suchergebnissen angezeigt; sind die Informationen nicht korrekt, wird das Profil bei relevanten Suchanfragen aus der Gegend möglicherweise nicht angezeigt (Google Unternehmensprofil-Hilfe).
Der Abgleich ist eine Voraussetzung, kein Hebel
Genau hier setzt der zweite Durchgang an. Sobald die fünf Felder stehen, lohnt sich der Ausbau: Leistungen sauber getrennt statt in einer Sammelseite, wie es der Beitrag zu Leistungsseiten statt einer Sammelseite beschreibt, und ein System, mit dem Bewertungen regelmäßig entstehen, wie im Beitrag zum Sammeln von Bewertungen im Handwerk.
Wer den Abgleich macht und wie lange er dauert
Bestand aufnehmen
Den Betriebsnamen, die alte und die neue Anschrift sowie jede bekannte Rufnummer einzeln suchen. Jeder Treffer kommt mit seiner Adresse und dem gefundenen Stand in eine Liste. Diese Aufnahme dauert bei einem Betrieb mit fünf Einträgen typischerweise ein bis zwei Stunden und ist der Teil, den niemand überspringen sollte.
Zugänge klären
Zu jedem Eintrag gehört ein Zugang, und zu jedem Zugang eine Adresse für die elektronische Post. Häufig liegt sie bei einem früheren Mitarbeiter oder einem Dienstleister. Vor dem ersten Ändern wird geklärt, wer den Zugang hält, sonst bleibt jede Korrektur ein Vorschlag ohne Wirkung.
Korrigieren und belegen
Geändert wird gegen den Referenzstand, Feld für Feld, mit einem Bildschirmfoto vor und nach der Änderung. Das klingt nach Aufwand, spart aber die Diskussion in einem halben Jahr, wenn ein Eintrag wieder anders aussieht und niemand mehr weiß, was einmal drinstand.
Nachfassen
Vier Wochen nach der letzten Änderung wird die Liste noch einmal durchgegangen. Erfahrungsgemäß sind ein bis zwei Einträge dann noch nicht übernommen oder wieder zurückgefallen. Danach reicht ein Blick pro Quartal, den man sinnvoll mit der übrigen Wartung und Pflege zusammenlegt.
Der Aufwand ist überschaubar, die Verteilung aber ungleich: Die Aufnahme und das Klären der Zugänge kosten den größten Teil der Zeit, das eigentliche Korrigieren ist in einer Stunde erledigt. Betriebe, die den Abgleich abgeben, geben deshalb sinnvollerweise nicht das Korrigieren ab, sondern die Aufnahme. Wie die Pflege danach im Betrieb bleibt, beschreibt der Beitrag zur Website-Pflege nach der Übergabe.
Ein Sonderfall ist der Relaunch. Wer die Website neu baut, ändert oft gleichzeitig Adressen und Seitenstruktur – und dann fällt gar nicht auf, dass die Verzeichnisse noch auf alte Adressen zeigen. Der Abgleich gehört deshalb in dieselbe Woche wie der Umzug der Website; worauf dabei sonst zu achten ist, steht im Beitrag zum Relaunch ohne Sichtbarkeitsverlust.
Einheitliche Daten sind eine Routine, kein Projekt
Ein Abgleich, der einmal stattfindet, hält ungefähr so lange wie die nächste Änderung im Betrieb. Eine neue Rufnummer, ein zusätzlicher Standort, ein Wechsel in der Geschäftsführung – jedes dieser Ereignisse erzeugt wieder Abweichungen. Betriebe, bei denen die Daten dauerhaft stimmen, haben deshalb weniger Disziplin als System: Der Referenzstand liegt an einer Stelle, die Liste der Einträge liegt daneben, und beides wird angefasst, sobald sich etwas ändert.
Das ist die ganze Methode. Sie kostet im ersten Durchgang einen halben Tag und danach eine Viertelstunde im Quartal. Der Gegenwert ist unspektakulär und deshalb leicht zu übersehen: Anrufe, die ankommen, Monteure, die zur richtigen Einfahrt fahren, und ein Profil, das nicht wegen eines Namenszusatzes gesperrt wird. Wenn Sie die Aufnahme nicht selbst machen möchten, übernehmen wir sie im Rahmen des Unternehmensprofils oder der örtlichen Sichtbarkeit – einen Überblick über alles Weitere gibt die Seite zu unseren Leistungen, und den Anfang macht ein Gespräch über Ihren Betrieb.
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