Kurz und einfach erklärt
Es geht um das Formular auf Ihrer Website. Damit fragen Kunden bei Ihnen an.
Jedes Feld mehr kann Kunden abschrecken. Pflicht sollten nur wenige Felder sein. Das sind ein Weg für die Antwort, das Gewerk und der Ort.
Art, Umfang und Zeit lassen Sie besser anklicken. Ein Foto ist freiwillig. Es hilft oft mehr als viel Text.
Für eine Anfrage brauchen Sie in der Regel keine extra Zustimmung. Legen Sie aber fest, wann Sie alte Anfragen löschen.
Wir bauen Websites mit so einem Formular.
Ein Anfrageformular im Handwerk hat zwei Gegner: die Frage, die niemand beantworten möchte, und die Rückfrage, die sonst am Telefon nötig wird. Jedes Feld, das Sie hinzufügen, verbessert die Vorqualifizierung und erhöht zugleich die Wahrscheinlichkeit, dass jemand abbricht — abends, auf dem Telefon, mit einer Hand am Lenkrad des Feierabends. Dieser Beitrag zieht die Grenze zwischen beidem: welche drei Felder Pflicht sein dürfen, welche Angaben als Auswahl statt als Freitext gehören, warum ein freiwilliger Fotoanhang im Handwerk mehr bringt als drei zusätzliche Textfelder und auf welcher Rechtsgrundlage eine Anfrage überhaupt verarbeitet wird. Die Antwort auf die letzte Frage ist unspektakulärer, als viele Betriebe annehmen: Für die Bearbeitung einer Anfrage braucht es in der Regel keine Einwilligung.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Pflichtfelder tragen eine Handwerksanfrage: ein Kontaktweg, das Gewerk und der Ort. Jedes weitere Pflichtsternchen kostet Anfragen, ohne die Einordnung im Betrieb spürbar zu verbessern (Projekterfahrung).
- Gewerk, ungefährer Umfang und Zeitfenster gehören als Auswahlliste ins Formular, nicht in ein offenes Textfeld. Wer tippen muss, schreibt zwei Wörter; wer anklicken kann, liefert eine Angabe, mit der die Disposition arbeiten kann.
- Ein freiwilliger Fotoanhang ersetzt im Handwerk mehrere Textfelder: Das Bild eines Sicherungskastens, einer Dachfläche oder einer alten Heizungsanlage beantwortet Fragen, die ein Laie schriftlich kaum formulieren kann.
- Die Bearbeitung einer Anfrage stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung, die vorvertragliche Maßnahme auf Anfrage der betroffenen Person. Eine Einwilligung ist dafür in der Regel nicht erforderlich.
- Ohne festgelegte Löschfrist wächst der Formularposteingang zu einem Datenbestand ohne Ende. Halten Sie schriftlich fest, wann Anfragen ohne Auftrag gelöscht werden, und trennen Sie sie von Unterlagen mit eigener Aufbewahrungspflicht.
Jedes Feld hat einen Preis
94 Prozent (Bitkom 2025) der Handwerksbetriebe nutzen eine eigene Website. Die Frage ist damit längst nicht mehr, ob ein Betrieb im Netz auffindbar ist, sondern was am Ende der Sichtbarkeit ankommt. Das Formular ist die schmalste Stelle dieser ganzen Kette: Alles, was Suche, Unternehmensprofil und Leistungsseite an Aufmerksamkeit erzeugen, läuft durch ein Feldpaar auf einem Bildschirm von sechs Zoll. Wer hier fünfzehn Felder aufstellt, verliert einen Teil der Anfragen an die eigene Gründlichkeit. Wer nur Name, E-Mail und Nachricht abfragt, verschiebt die gesamte Klärungsarbeit in Telefonate, die zwischen zwei Baustellen geführt werden müssen.
Die Abwägung ist damit keine Geschmacksfrage, sondern eine Rechnung mit zwei Posten. Auf der einen Seite steht die Abbruchquote: Jedes zusätzliche Pflichtfeld ist eine weitere Gelegenheit, das Formular wegzulegen. Auf der anderen Seite steht die Nacharbeit: Jede fehlende Angabe kostet einen Rückruf, im ungünstigen Fall eine Anfahrt zu einem Auftrag, den der Betrieb ohnehin nicht angenommen hätte. Der wirtschaftlich richtige Punkt liegt nicht bei möglichst wenigen Feldern, sondern dort, wo der Gewinn an Klarheit den Verlust an Anfragen gerade noch aufwiegt.
Dieser Punkt liegt im Handwerk anders als im Handel. Ein Bestellformular kann drei Felder haben, weil das Produkt schon feststeht. Eine Handwerksanfrage steht am Anfang eines Vorgangs, dessen Umfang niemand kennt — der Anfragende oft am wenigsten. Genau deshalb ist die Zahl der Felder die falsche Kennzahl. Entscheidend ist, wie viel Aufwand ein einzelnes Feld verursacht: Eine Auswahl aus sechs Gewerken kostet eine Sekunde, ein leeres Feld mit der Aufschrift „Beschreiben Sie Ihr Anliegen“ kostet Nachdenken, Formulieren und Zweifel.
Wenige Minuten als Obergrenze
Diese drei Felder dürfen Pflicht sein
Pflicht darf sein, was ohne Antwort keine Bearbeitung zulässt. Das sind drei Angaben. Erstens ein Kontaktweg: eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse, wahlweise, nicht beides. Zweitens das Gewerk oder das Anliegen als Auswahl, damit die Anfrage im Betrieb sofort an der richtigen Stelle landet. Drittens der Ort, in der Regel Postleitzahl und Ortsname, weil der Einsatzradius über die Marge entscheidet und eine Anfrage aus achtzig Kilometern Entfernung anders behandelt wird als eine aus dem Nachbardorf.
Alles Weitere ist Kür und gehört freiwillig ins Formular. Der Name gehört nicht dazu — er ergibt sich beim Rückruf und ist als Pflichtfeld nur eine Hürde mehr. Die vollständige Anschrift gehört ebenfalls nicht dazu; Straße und Hausnummer werden erst gebraucht, wenn ein Termin steht. Wer sie im Formular verlangt, sammelt personenbezogene Daten, die im Zweifel nie gebraucht werden, und muss sie trotzdem schützen und löschen. Mehr zum Zusammenspiel von Formular und Seitenaufbau steht in unserem Überblick zur Website für Handwerker.
Kontaktweg
Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, eines von beiden genügt als Pflicht. Zwei Pflichtangaben für denselben Zweck sind eine Hürde ohne Gegenwert.
Gewerk
Auswahl statt Freitext: Heizung, Sanitär, Elektro, Dach, Fenster, Tischlerarbeiten. Diese eine Angabe entscheidet, wer im Betrieb die Anfrage weiterbearbeitet.
Ort
Postleitzahl und Ortsname reichen. Straße und Hausnummer gehören zum Termin, nicht zur Anfrage, und erhöhen sonst nur den Bestand personenbezogener Daten.
Ungefährer Umfang
Freiwillig, als Spanne zum Anklicken: einzelne Reparatur, einzelner Raum, ganzes Geschoss, kompletter Neubau. Eine Größenordnung genügt für die Einordnung.
Zeitfenster
Freiwillig, als Auswahl statt Kalender: sofort, in den nächsten Wochen, im Lauf des Quartals, noch offen. Der Unterschied entscheidet über die Reihenfolge.
Fotos
Freiwillig, ohne Anspruch an die Bildqualität. Zwei Aufnahmen des Ist-Zustands ersparen mehr Rückfragen als jedes zusätzliche Textfeld.
Auswahl statt Freitext: Gewerk, Umfang, Zeitfenster
Ein offenes Textfeld liefert im Handwerk fast immer dasselbe: „Heizung kaputt“, „Angebot gewünscht“, „Bitte um Rückruf“. Das ist keine Nachlässigkeit der Anfragenden, sondern die vorhersehbare Folge einer offenen Frage an jemanden, der die Fachbegriffe nicht kennt. Wer nicht weiß, ob sein Problem am Brenner, an der Umwälzpumpe oder am Ausdehnungsgefäß liegt, schreibt genau das, was er sicher weiß. Eine Auswahlliste dreht die Aufgabe um: Der Betrieb stellt die Kategorien bereit, der Anfragende erkennt seine wieder.
89 Prozent (Bitkom 2025) der Handwerksbetriebe berichten, dass Kundinnen und Kunden zunehmend individuelle Angebote erwarten. Ein individuelles Angebot setzt voraus, dass der Betrieb weiß, worum es geht, bevor er antwortet. Genau das leisten drei Auswahlfelder: Gewerk, ungefährer Umfang und Zeitfenster. Sie kosten den Anfragenden zusammen weniger als eine Minute und liefern dem Betrieb die drei Achsen, an denen jede Disposition ohnehin entlangarbeitet — wer, wie groß, wann.
Beim Bau der Listen gilt eine einfache Regel: Die Kategorien stammen aus dem Betrieb, nicht aus dem Katalog einer Branchensoftware. Wenn im Haus von „Kundendienst“ und „Neuanlage“ gesprochen wird, heißen die Punkte im Formular so und nicht anders. Sonst entsteht eine Übersetzungsschicht, die jemand im Büro täglich von Hand nachvollziehen muss. Wie die Leistungsbezeichnungen mit der Seitenstruktur zusammenhängen, zeigt der Beitrag zum Webdesign für Handwerksbetriebe.
- Höchstens sieben bis acht Auswahlpunkte je Liste, sonst wird sie auf dem Telefon zur Scrollstrecke
- Nur Leistungen anbieten, die der Betrieb tatsächlich ausführt; eingestellte Leistungen aus der Liste nehmen
- Einen Punkt „Etwas anderes“ mit kurzem Freitextfeld anbieten, damit kein Anliegen verloren geht
- Die Auswahl aus der Herkunftsseite vorbelegen, aber jederzeit änderbar halten
- Kategorien in der Sprache des Betriebs benennen, nicht in Marketingbegriffen
- Auswahlfelder sichtbar oben platzieren, nicht hinter einem eingeklappten Bereich verstecken
Der Fotoanhang schlägt drei Textfelder
Im Handwerk ist die Sachlage sichtbar, aber schwer beschreibbar. Ein Bild des Sicherungskastens zeigt in einer Sekunde, ob es sich um einen Verteiler aus den Siebzigern oder eine Anlage mit Fehlerstromschutzschalter handelt. Ein Foto der Dachfläche zeigt Neigung, Deckung und Zugang. Eine Aufnahme des Heizungsraums zeigt Kessel, Speicher, Abgasführung und den Platz, der für ein neues Gerät bliebe. Kein Textfeld der Welt holt diese Informationen aus einer Person heraus, die die Begriffe dafür nicht hat.
Deshalb ist der freiwillige Fotoanhang das wirtschaftlichste Feld im ganzen Formular. Er kostet den Anfragenden zwei Klicks, weil die Bilder ohnehin auf dem Telefon liegen, und er ersetzt im Regelfall mehrere Rückfragen. 87 Prozent (Bitkom 2025) der Betriebe beobachten eine deutlich höhere Preissensibilität ihrer Kundschaft — ein Foto hilft an dieser Stelle doppelt: Der Betrieb kann eine realistische Spanne nennen, statt vorsichtshalber hoch zu greifen, und der Anfragende erlebt die Einschätzung als nachvollziehbar. Wie Bilder darüber hinaus auf der Website wirken, behandelt der Beitrag zu Fotos für die Handwerker-Website.
Technisch braucht der Anhang wenig: mehrere Dateien gleichzeitig, gängige Bildformate einschließlich der Formate aktueller Telefone, eine Obergrenze je Datei mit verständlicher Meldung statt einer roten Fehlerzeile, und eine Verarbeitung, die das Bild nach dem Hochladen verkleinert. Wichtig ist die Formulierung daneben: „Wenn Sie ein Bild zur Hand haben, hilft es uns bei der Einschätzung“ lädt ein. „Bitte laden Sie Fotos hoch“ klingt nach Auflage und wird übersprungen.
| Angabe | Als Textfeld | Als Auswahl oder Foto |
|---|---|---|
| Anliegen | Offenes Feld „Ihre Nachricht“ | Auswahlliste der Gewerke des Betriebs |
| Umfang | Pflichtfeld für Quadratmeter oder Stückzahl | Vier bis fünf Größenspannen, freiwillig |
| Zustand vor Ort | Drei Zeilen Beschreibung durch Laien | Zwei freiwillige Fotos vom Telefon |
| Zeitpunkt | Kalender mit tagesgenauer Auswahl | Vier Zeitfenster zum Anklicken |
| Ort | Vollständige Anschrift als Pflicht | Postleitzahl und Ort, Anschrift beim Termin |
| Erreichbarkeit | Pflichtfelder für Telefon und E-Mail | Ein Kontaktweg nach Wahl des Anfragenden |
Freiwillig heißt nicht selten
Ein Formular, das nichts fragt, verlagert jede Frage in ein Telefonat — und jedes Telefonat in die Stunde, in der eigentlich abgerechnet werden sollte.
Was ein Pflichtsternchen tatsächlich kostet
Ein Pflichtfeld wirkt an zwei Stellen. Vor dem Absenden hält es Menschen auf, die die Angabe nicht liefern können oder wollen — die Mieterin, die den Baujahrgang der Anlage nicht kennt, den Bauherrn, der sich beim Budget noch nicht festlegen mag. Nach dem Absenden erzeugt es Datenmüll: Wer ein Feld ausfüllen muss, ohne die Antwort zu kennen, schreibt eine Null, einen Punkt oder eine Fantasieangabe. Aus dem Pflichtfeld wird damit ein Feld, dem im Büro niemand mehr traut.
Die Gegenprobe ist einfach und braucht keine Messtechnik: Gehen Sie jedes Pflichtfeld durch und fragen Sie, was passiert, wenn die Angabe fehlt. Lässt sich die Anfrage trotzdem bearbeiten, gehört das Sternchen weg. Bleibt die Anfrage ohne die Angabe unbrauchbar, bleibt es. Nach dieser Prüfung überleben in der Regel drei Felder. Alles andere ist Bequemlichkeit auf Seiten des Betriebs, bezahlt mit Anfragen, die nie ankommen (Projekterfahrung).
Fehlermeldungen, die den Eingang leeren
Rechtsgrundlage: vorvertragliche Maßnahme statt Einwilligung
Viele Handwerksbetriebe setzen unter ihr Formular eine Einwilligungs-Checkbox, weil sie es so gesehen haben. Für die Bearbeitung der Anfrage selbst ist das in der Regel nicht der richtige Weg. Wer über ein Formular um ein Angebot bittet, stößt eine vorvertragliche Maßnahme an. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung erlaubt die Verarbeitung, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, wenn diese auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. Genau dieser Fall liegt vor.
Das hat einen praktischen Vorteil, der über die Optik hinausgeht: Eine Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Stützt ein Betrieb die Bearbeitung auf eine Einwilligung, kann er sie mit dem Widerruf verlieren, obwohl die Anfrage längst in Arbeit ist. Die vorvertragliche Maßnahme trägt dagegen so lange, wie die Anfrage bearbeitet wird. Eine Einwilligung wird erst für alles gebraucht, was über die Anfrage hinausgeht — den Newsletter, die Aufnahme in einen Verteiler, die Weitergabe an einen Partnerbetrieb, die Speicherung für spätere Werbung.
Unverzichtbar bleibt die Information: Nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung muss zum Zeitpunkt der Erhebung erkennbar sein, wer verantwortlich ist, wozu die Daten verarbeitet werden, auf welcher Grundlage, wie lange sie gespeichert bleiben und welche Rechte bestehen. Ein kurzer Satz mit Link zur Datenschutzerklärung unter dem Absendeknopf genügt dafür in der Regel; die Erklärung selbst muss die Angaben dann auch enthalten. Dieser Beitrag ordnet die Lage sachlich ein und ersetzt keine Rechtsberatung — im Einzelfall gehört die Prüfung in fachkundige Hände.
- Kurzer Hinweistext unter dem Formular mit Verweis auf die Datenschutzerklärung, kein Zwang zum Ankreuzen für die Anfrage selbst
- Getrennte, ausdrücklich freiwillige Checkbox nur dort, wo wirklich eine Einwilligung nötig ist, etwa für einen Newsletter
- Übertragung ausschließlich verschlüsselt, erkennbar am Schlosssymbol in der Adresszeile
- Empfängeradresse im eigenen Betrieb, Weiterleitung an Dritte nur, wenn sie benannt und begründet ist
- Festgelegte Löschfrist für Anfragen, aus denen kein Auftrag geworden ist, schriftlich im Verarbeitungsverzeichnis
- Trennung zwischen Anfragedaten und späteren Auftragsunterlagen, für die eigene Aufbewahrungsfristen gelten
Datensparsamkeit ist keine Theorie
Der Grundsatz der Datenminimierung aus Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung liest sich abstrakt, hat im Handwerk aber eine sehr handfeste Entsprechung: Was nicht erhoben wird, muss nicht geschützt, nicht gesichert und nicht gelöscht werden. Ein Formular, das Geburtsdatum, vollständige Anschrift und Wunschtermin auf den Tag genau abfragt, erzeugt in jedem Posteingang einen kleinen Datenbestand, für den der Betrieb dauerhaft verantwortlich bleibt — für eine Anfrage, die in der Hälfte der Fälle nicht zum Auftrag führt.
Dazu kommt die Wirkung nach außen. 74 Prozent (Bitkom 2025) der Betriebe stellen fest, dass Kundinnen und Kunden kritischer geworden sind. Ein Formular, das mehr verlangt, als für eine erste Einschätzung nötig ist, wird als Datensammlung gelesen, nicht als Serviceangebot. Sparsamkeit ist damit kein Verzicht, sondern ein Vertrauenssignal — und sie lässt sich sogar sichtbar machen, etwa mit einem Satz wie „Wir fragen bewusst nur, was wir für eine erste Einschätzung brauchen“.
| Feld | Schwache Umsetzung | Tragfähige Umsetzung |
|---|---|---|
| Kontakt | Telefon und E-Mail beide Pflicht | Ein Kontaktweg nach Wahl, das zweite Feld freiwillig |
| Anschrift | Straße und Hausnummer im Formular | Postleitzahl und Ort, Rest beim Ortstermin |
| Anliegen | Freitextfeld mit Mindestlänge | Auswahlliste plus freiwilliges Textfeld |
| Termin | Kalender mit tagesgenauer Pflichtauswahl | Zeitfenster zum Anklicken, freiwillig |
| Nachweise | Pflichtupload von Unterlagen | Freiwilliger Fotoanhang mit Begründung |
| Einwilligung | Pflicht-Checkbox für die Anfrage | Hinweistext, Checkbox nur für Zusätzliches |
Das Formular auf dem Telefon
85 Prozent (Bitkom 2025) der Handwerksbetriebe sehen bei ihrer Kundschaft einen klaren Wunsch nach ständiger Erreichbarkeit. Erreichbarkeit heißt im Handwerk selten Nachtdienst, sondern meistens: Die Anfrage entsteht um zwanzig Uhr auf dem Sofa, nicht um zehn Uhr am Schreibtisch. Genau dort entscheidet sich, ob das Formular funktioniert — auf einem Bildschirm, der schmaler ist als jede Entwurfsansicht, bedient mit dem Daumen, oft bei schlechtem Empfang.
Dafür gibt es eine Handvoll unspektakulärer Regeln. Beschriftungen stehen über dem Feld, nicht darin, damit sie beim Tippen sichtbar bleiben. Für Telefonnummern und Postleitzahlen öffnet sich die Zifferntastatur. Die automatische Vervollständigung des Telefons darf arbeiten, statt vom Formular blockiert zu werden. Tippziele sind mindestens vierundvierzig Bildpunkte hoch, auch bei Auswahllisten. Und der Absendeknopf trägt eine Aufschrift, die sagt, was passiert — „Anfrage senden“ statt „Absenden“.
Nach dem Absenden folgt der Teil, den viele Formulare vergessen: eine Bestätigungsseite, die die eigenen Angaben zusammenfasst, einen realistischen Zeitraum für die Antwort nennt und eine Telefonnummer für eilige Fälle anbietet. Das kostet nichts und verhindert die zweite Anfrage über das Kontaktformular, die dritte über das Unternehmensprofil und den Anruf am nächsten Morgen. Wie das Profil und die Website dabei zusammenspielen, steht im Beitrag zum Google-Unternehmensprofil.
Barrierefreiheit: befreit heißt nicht egal
Vom Absenden bis zur Antwort
Ein gutes Formular endet nicht mit dem Klick. Der Weg der Anfrage durch den Betrieb entscheidet mit darüber, wie viele Felder überhaupt nötig sind: Wer Anfragen einmal täglich gebündelt sichtet, braucht andere Angaben als ein Betrieb, in dem jede Nachricht sofort auf ein Telefon läuft. Die folgende Reihenfolge hat sich in kleinen Betrieben ohne eigene Bürokraft bewährt und kommt mit einem Postfach und einer einfachen Ablage aus.
Wichtig ist dabei vor allem die Absage. Eine Anfrage, die nicht passt, verdient trotzdem eine kurze, freundliche Antwort — im besten Fall mit dem Hinweis, welche Art von Betrieb hier eher weiterhilft. Das kostet zwei Minuten und erhält den guten Ruf im Ort, der im Handwerk mehr Aufträge bringt als jede Anzeige.
Eingang und Sofortbestätigung
Der Anfragende erhält unmittelbar eine automatische Bestätigung mit einer Zusammenfassung der eigenen Angaben, einem realistischen Zeitraum für die Antwort und einer Telefonnummer für eilige Fälle. Diese Bestätigung verhindert Doppelanfragen über mehrere Kanäle.
Sichtung im Betrieb
Einmal täglich werden alle Anfragen gesichtet und in drei Stapel sortiert: Termin vereinbaren, Rückfrage nötig, Absage. Weil Gewerk, Ort und Zeitfenster bereits vorliegen, geht die Sichtung je Anfrage schnell (Projekterfahrung).
Rückfrage oder Absage
Fehlt eine einzelne Angabe, genügt ein kurzer Anruf statt einer Anfahrt. Passt die Anfrage grundsätzlich nicht, geht eine freundliche Absage heraus, gern mit einem Hinweis, an welchen Betriebstyp sich die Anfrage besser richtet.
Termin und Angebot
Für die verbleibenden Anfragen wird ein Ortstermin vereinbart, möglichst gebündelt nach Ortsteilen, um Fahrzeit zu sparen. Die Formularangaben und die Fotos gehen als Vorbereitung an die Person, die zum Termin fährt.
Nachfassen und Löschen
Nach dem Angebot folgt ein festgelegter Zeitpunkt zum Nachfassen. Wird daraus kein Auftrag, wandert der Vorgang in die Löschroutine mit der zuvor festgelegten Frist. So bleibt der Bestand überschaubar und die Zweckbindung nachvollziehbar.
Der Anfragende erhält unmittelbar eine automatische Bestätigung mit einer Zusammenfassung der eigenen Angaben, einem realistischen Zeitraum für die Antwort und einer Telefonnummer für eilige Fälle. Diese Bestätigung verhindert Doppelanfragen über mehrere Kanäle.
Einmal täglich werden alle Anfragen gesichtet und in drei Stapel sortiert: Termin vereinbaren, Rückfrage nötig, Absage. Weil Gewerk, Ort und Zeitfenster bereits vorliegen, geht die Sichtung je Anfrage schnell (Projekterfahrung).
Fehlt eine einzelne Angabe, genügt ein kurzer Anruf statt einer Anfahrt. Passt die Anfrage grundsätzlich nicht, geht eine freundliche Absage heraus, gern mit einem Hinweis, an welchen Betriebstyp sich die Anfrage besser richtet.
Für die verbleibenden Anfragen wird ein Ortstermin vereinbart, möglichst gebündelt nach Ortsteilen, um Fahrzeit zu sparen. Die Formularangaben und die Fotos gehen als Vorbereitung an die Person, die zum Termin fährt.
Nach dem Angebot folgt ein festgelegter Zeitpunkt zum Nachfassen. Wird daraus kein Auftrag, wandert der Vorgang in die Löschroutine mit der zuvor festgelegten Frist. So bleibt der Bestand überschaubar und die Zweckbindung nachvollziehbar.
Messen statt vermuten
Wie viele Felder ein bestimmtes Formular verträgt, lässt sich nicht am Schreibtisch entscheiden, sondern nur am eigenen Eingang ablesen. Dafür braucht es keine aufwendige Auswertung und keinen fremden Dienst: Es genügt, die Zahl der abgesendeten Anfragen je Monat zu notieren, dazu die Zahl der Anfragen, die ohne Rückfrage bearbeitet werden konnten, und die Zahl der Anfragen, die gar nicht ins Einsatzgebiet passten. Drei Zahlen, einmal im Monat, auf einem Blatt.
Verändert wird danach immer nur eine Sache auf einmal. Ein Pflichtfeld weg, vier Wochen beobachten, Zahlen vergleichen. Ein Auswahlfeld dazu, vier Wochen beobachten. Wer zwei Änderungen gleichzeitig vornimmt, weiß hinterher nicht, welche gewirkt hat. Diese Geduld ist im Handwerk leichter aufzubringen als anderswo, weil die Anfragezahlen ohnehin überschaubar sind und ein einzelner verlorener Auftrag deutlich sichtbar wird.
Der zweite Blick gilt der Qualität, nicht der Menge. Ein Formular, das zwanzig Prozent weniger Anfragen erzeugt, dafür aber ohne Rückruf bearbeitbar ist, kann für einen ausgelasteten Betrieb die bessere Wahl sein. Ein Betrieb, der Kapazität sucht, entscheidet umgekehrt. Diese Abwägung gehört in die laufende Wartung und Pflege der Website, nicht in ein einmaliges Projekt.
- Ausgangswerte notieren: Anfragen je Monat, Anteil ohne Rückfrage bearbeitbar, Anteil außerhalb des Einsatzgebiets
- Ein einzelnes Pflichtfeld auf freiwillig setzen und das Formular sonst unverändert lassen
- Vier Wochen sammeln, ohne zwischendurch nachzubessern
- Zahlen vergleichen und die Änderung behalten oder zurücknehmen
- Erst danach die nächste Änderung angehen, wieder einzeln
- Einmal im Jahr die Auswahllisten gegen das tatsächliche Leistungsangebot prüfen
Was ein solches Formular kostet
Bei uns ist das Anfrageformular Teil der Website und kein Zusatzposten. Eine Website für einen Handwerksbetrieb gibt es zum Festpreis ab 1.490 Euro netto, ein Relaunch einer bestehenden Seite beginnt bei 2.900 Euro netto. Die laufende Website-Betreuung kostet ab 49 Euro pro Monat, monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit; das Hosting in Deutschland beginnt bei 15 Euro pro Monat, monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Der vollständige Überblick steht auf der Seite Preise.
Der Aufwand für das Formular liegt ohnehin nicht in der Technik, sondern in den Auswahllisten: Welche Gewerke, welche Größenordnungen, welche Zeitfenster passen zu diesem Betrieb. Diese Fragen klärt man einmal, in einem Gespräch von einer halben Stunde, und ändert sie danach selten. Wer seine Listen zusammen mit dem Rest der Seite aufsetzen möchte, findet den Weg dahin über die Kontaktseite.
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