Kurz und einfach erklärt
Seit 2026 gibt es die Aktivrente. Wer das Rentenalter erreicht hat und weiter angestellt arbeitet, zahlt auf einen Teil vom Lohn keine Steuer.
Das gilt nicht für Minijobs. Es gilt auch nicht für Selbstständige. Und es gilt erst ab dem Monat nach dem Rentenalter.
Viele Handwerker wollen nach der Rente noch ein paar Tage im Betrieb helfen. Zum Beispiel bei der Ausbildung, beim Messen beim Kunden oder bei kleinen Reparaturen.
Ein Betrieb kann das auf seiner Seite für Bewerber zeigen. Dort steht, welche Arbeit es gibt, an wie vielen Tagen und wer sich darum kümmert.
Fragen zur Steuer klärt ein Steuerberater.
Ein Geselle, der seit Jahrzehnten im Betrieb ist, kennt jede Heizungsanlage im Ort, weiß, bei welcher Kundin man vorher anruft, und hat viele der heutigen Gesellen selbst angelernt. Erreicht er die Regelaltersgrenze, geht mit ihm mehr als eine Arbeitskraft. Seit dem 1. Januar 2026 (BMF, FAQ zur Aktivrente) gibt es einen neuen Anlass, über das Weiterarbeiten zu sprechen: Arbeitslohn nach Erreichen der Regelaltersgrenze bleibt bis zu 24.000 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 21 EStG) steuerfrei, wenn die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist. Die Bundesregierung nennt das Aktivrente. Für Handwerksbetriebe ist sie ein Grund, die Weiterbeschäftigung nicht mehr nur im Pausenraum zu verhandeln, sondern offen anzubieten: als eigenen Abschnitt der Karriereseite, mit Rollen, Arbeitsumfang und einer Ansprechperson. Dieser Beitrag zeigt, was die Regelung umfasst und was nicht, welche arbeitsrechtlichen Wege es gibt und wie der Abschnitt aufgebaut wird, ohne in Steuerberatung abzugleiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitslohn ist ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis 24.000 Euro im Jahr steuerfrei, wenn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlt (§ 3 Nr. 21 EStG). Im Lohnsteuerabzug sind das bis zu 2.000 Euro im Monat (BMF, FAQ zur Aktivrente).
- Minijobs und Selbstständige sind ausgeschlossen. Das betrifft viele: 65 Prozent der abhängig beschäftigten Rentnerinnen und Rentner von 65 bis 74 Jahren sind geringfügig beschäftigt (Destatis, Mikrozensus 2025).
- Wer früher in Rente gegangen ist, nutzt die Aktivrente erst ab dem Folgemonat nach der Regelaltersgrenze. Für den Jahrgang 1960 liegt sie bei 66 Jahren und 4 Monaten (§ 235 SGB VI).
- Ehemalige dürfen nach der Regelaltersgrenze wieder ohne Sachgrund befristet eingestellt werden, insgesamt bis zu acht Jahre und zwölf Verträge (§ 41 Abs. 2 SGB VI). Das Hinausschieben des Vertragsendes wird vor dessen Ablauf vereinbart.
- Der Abschnitt der Karriereseite nennt Rollen wie Ausbildung begleiten, Aufmaß und Kundendienst, dazu Umfang und Ansprechperson. 62 Prozent der Beschäftigten über der Regelaltersgrenze arbeiten in Teilzeit (Bundesagentur für Arbeit).
- Die Anzeige lädt erfahrene Fachkräfte ein, ohne Jüngere auszuschließen (§ 11 AGG), fragt kein Geburtsdatum ab und verweist bei Steuerfragen auf die Steuerberatung, statt Nettobeträge zu versprechen.
Was die Aktivrente regelt
Die Aktivrente ist kein Rentenbaustein, sondern ein Steuerfreibetrag. Das Einkommensteuergesetz stellt Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit bis zu einer Höhe von insgesamt 24.000 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 21 EStG) steuerfrei, soweit sie für Arbeit ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Die zweite Bedingung steht im selben Satz: Der Arbeitgeber muss für diese Arbeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten. Das ist bei einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Fall, auch wenn die Person selbst wegen des Bezugs einer Vollrente versicherungsfrei ist. Dann trägt der Arbeitgeber trotzdem die Hälfte des Beitrags (§ 172 Abs. 1 SGB VI), der bei Versicherungspflicht zu zahlen wäre.
Im Gesetz steht ein Jahresbetrag, im Lohnbüro wird monatlich gerechnet. Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, sinkt der Freibetrag um ein Zwölftel (§ 3 Nr. 21 EStG), und im Lohnsteuerabzug wird er zeitanteilig berücksichtigt. Das Bundesfinanzministerium fasst das in seinen Fragen und Antworten so zusammen: Der Arbeitslohn bleibt bis zu 2.000 Euro im Monat (BMF, FAQ zur Aktivrente) steuerfrei. Nicht ausgeschöpfte Beträge lassen sich nicht in andere Monate übertragen, die Aktivrente ist monatsbezogen.
Ein Beispiel aus demselben Katalog: Wer 2.500 Euro im Monat verdient und die Voraussetzungen erfüllt, hat 2.000 Euro steuerfrei, die übersteigenden 500 Euro (BMF, FAQ zur Aktivrente) sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. An den Sozialversicherungsbeiträgen ändert die Aktivrente nichts; das Ministerium schreibt ausdrücklich, sie habe keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht. Und noch etwas hält der Katalog fest: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Freibetrag beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen, und meldet die steuerfreien Beträge mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Keine Steuer- und keine Rechtsberatung
Wer im Betrieb profitiert und wer nicht
Begünstigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und nichtselbständig sowie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Ob sie bereits eine Altersrente beziehen, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nach den Fragen und Antworten des Ministeriums allein die aktuell ausgeübte Tätigkeit: Auch wer früher selbstständig war, kann die Aktivrente nutzen, sobald er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt. Für Handwerksbetriebe ist das mehr als eine Fußnote. Der frühere Inhaber, der nach der Übergabe als Angestellter beim Nachfolger bleibt, kann damit unter die Regelung fallen, wenn sein Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig ist.
- Minijobs sind nicht begünstigt, weil dort pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, gleich ob die Lohnsteuer pauschal oder nach den individuellen Merkmalen erhoben wird.
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit fallen nicht darunter, also auch nicht der Inhaber, der im eigenen Einzelunternehmen weiterarbeitet.
- Zeiten vor der Regelaltersgrenze zählen nicht: Wer mit 63 oder früher in Rente gegangen ist, nutzt die Aktivrente erst ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
- Einnahmen, die schon nach anderen Vorschriften steuerfrei sind, bleiben bei diesen Vorschriften; sie gehen der Aktivrente vor (§ 3 Nr. 21 EStG).
Der Ausschluss der Minijobs trifft eine große Gruppe. Nach den Erstergebnissen des Mikrozensus 2025 waren 14 Prozent (Destatis, Mikrozensus 2025) der Rentnerinnen und Rentner im Alter von 65 bis 74 Jahren erwerbstätig. Von den abhängig Beschäftigten unter ihnen gaben 65 Prozent (Destatis, Mikrozensus 2025) an, geringfügig beschäftigt zu sein, und 27 Prozent (Destatis, Mikrozensus 2025) der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner waren selbstständig tätig. Beide Gruppen erreicht die Steuerbefreiung nicht. Begünstigt ist dagegen der Übergangsbereich oberhalb der Minijob-Grenze, im Jahr 2026 also monatliche Arbeitsentgelte von 603,01 bis 2.000 Euro (BMF, FAQ zur Aktivrente).
Ob ein bestehender Minijob in eine Beschäftigung im Übergangsbereich umgestellt werden sollte, ist eine Rechenfrage für das Lohnbüro: Mit der Umstellung fallen reguläre Sozialversicherungsbeiträge an, auf der anderen Seite steht die Steuerbefreiung. Beschäftigte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente beziehen, sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei, können aber gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Eine pauschale Antwort gibt es nicht, und auf die Karriereseite gehört sie auch nicht.
Wann die Regelaltersgrenze erreicht ist, hängt vom Geburtsjahr ab. Für Versicherte, die ab 1964 geboren sind, liegt sie bei 67 Jahren (§ 35 SGB VI). Für die Jahrgänge davor steigt sie in Stufen (§ 235 SGB VI). Die folgende Übersicht zeigt die Jahrgänge, die in diesen Jahren in die Regelaltersgrenze hineinwachsen:
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze (§ 235 und § 35 SGB VI) |
|---|---|
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Warum das Handwerk jetzt hinsehen sollte
Im Handwerk gehören Personalfragen zu den drängendsten Aufgaben. 75 Prozent (Bitkom 2025) der 504 befragten Handwerksbetriebe sehen den Fachkräftemangel als zentrales Problem, 47 Prozent (Bitkom 2025) nennen die Unternehmensnachfolge als aktuelles Problem. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks erwartet, dass die Beschäftigtenzahlen im Handwerk auch 2026 (ZDH-Konjunkturbericht 2/2025) weiter zurückgehen, weil altersbedingt viele Beschäftigte aus dem Erwerbsleben ausscheiden und die Betriebe nicht genug Fachkräfte und Auszubildende finden.
Die große Welle kommt erst noch. Bis 2039 werden rund 13,4 Millionen (Destatis 2025) Erwerbspersonen das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren überschritten haben, das sind 31 Prozent (Destatis 2025) aller Erwerbspersonen von 2024. In den Gebäude- und versorgungstechnischen Berufen, zu denen Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik gehören, waren im Juni 2025 30 Prozent (Bundesagentur für Arbeit) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Erwerbsalter zwischen 55 und unter 65 Jahre alt; ab 55 Jahren zählt die Bundesagentur sie zu den Älteren. Wie eine Website für diese Gewerke aussieht, zeigt die Seite zum Webdesign für Sanitär und Heizung.
Gleichzeitig arbeiten mehr Menschen über das 65. Lebensjahr hinaus als früher. Im Juni 2025 waren rund 721.000 (Bundesagentur für Arbeit) Menschen ab 65 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt; ihre Zahl hat sich gegenüber Juni 2015 mehr als verdreifacht (Bundesagentur für Arbeit). Wer weiterarbeitet, tut das selten aus einem einzigen Grund. In der Zusatzerhebung der EU-Arbeitskräfteerhebung 2023 nannten 29 Prozent (Destatis, Arbeitskräfteerhebung 2023) der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner von 65 bis 74 Jahren die Freude an der Arbeit als Hauptgrund, für 9 Prozent (Destatis, Arbeitskräfteerhebung 2023) war der Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen ausschlaggebend.
Der ZDH beschreibt auf seiner Seite zur Alterssicherung beide Seiten: Viele Handwerksberufe sind körperlich anspruchsvoll, weshalb zahlreiche Beschäftigte schon vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen. Andere können und wollen nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten, etwa in Teilzeit. Die Aktivrente nennt der Verband einen sinnvollen Schritt, um Fachkräfte länger in den Betrieben zu halten. Für die Karriereseite folgt daraus: Der Abschnitt bietet keine Fortsetzung des Vollzeitjobs auf dem Dach an, sondern Rollen, die Erfahrung brauchen und den Körper schonen.
Weiterbeschäftigung arbeitsrechtlich sauber aufsetzen
Sieht der Arbeitsvertrag vor, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet, gibt es mehrere Wege, einen erfahrenen Gesellen oder Meister zu halten oder zurückzuholen. Die Karriereseite muss sie nicht erklären, aber sie sollte zu allen passen, damit das Gespräch danach nicht an der Vertragsform scheitert.
| Weg | Rechtsgrundlage | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Vertragsende hinausschieben | § 41 Abs. 1 SGB VI | Vereinbarung während des laufenden Arbeitsverhältnisses, auch mehrfach möglich; vor dem bisherigen Enddatum schließen |
| Ehemalige befristet zurückholen | § 41 Abs. 2 SGB VI und § 14 Abs. 2 TzBfG | ohne Sachgrund trotz früherer Beschäftigung; je Vertrag bis zwei Jahre mit höchstens drei Verlängerungen, insgesamt bis acht Jahre und zwölf Verträge |
| Unbefristet in Teilzeit weiter | Arbeitsvertrag | Umfang und Aufgaben neu vereinbaren; für die Aktivrente muss die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig sein |
Das Hinausschieben ist der einfachste Weg für die eigenen Leute. Arbeitgeber und Beschäftigter vereinbaren während des Arbeitsverhältnisses, dass es später endet, bei Bedarf auch mehrfach (§ 41 Abs. 1 SGB VI). Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die Vereinbarung wird geschlossen, solange das Arbeitsverhältnis noch läuft. Wer das Gespräch erst in der letzten Woche sucht, riskiert eine Lücke, und genau deshalb lohnt es sich, wenn die eigenen Leute das Angebot früh auf der Karriereseite lesen.
Der zweite Weg ist neu. Eine Befristung ohne Sachgrund ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bis zu zwei Jahre zulässig, innerhalb dieser Zeit mit höchstens dreimaliger Verlängerung (§ 14 Abs. 2 TzBfG), aber grundsätzlich nicht, wenn mit demselben Arbeitgeber schon einmal ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, gilt dieses Anschlussverbot nicht, solange die Befristungen zusammen höchstens acht Jahre und zwölf befristete Verträge (§ 41 Abs. 2 SGB VI) umfassen. Die Bundesregierung führt die Aufhebung des Anschlussverbots unter den Neuregelungen vom Januar 2026 und nennt sie eine arbeitsmarktrechtliche Grundlage für die Aktivrente (Bundesregierung).
Früh reden statt kurz vor dem Abschied
Der Abschnitt „Weiter dabei nach der Rente“ auf der Karriereseite
Karriereseiten im Handwerk richten sich meist an Gesellen, die wechseln wollen, und an Schulabgänger, die einen Ausbildungsplatz suchen. Wie die Seite für diese beiden Gruppen aussieht, steht in den Beiträgen zur Karriereseite, die Bewerbungen bringt, und zur Seite für Ausbildungsplätze. Hier geht es um eine dritte Gruppe: Fachkräfte, die die Regelaltersgrenze erreichen oder erreicht haben und weiterarbeiten würden, wenn jemand sie fragt.
Ein eigener Abschnitt hat zwei Aufgaben. Nach innen zeigt er den eigenen Leuten, dass Weiterarbeiten erwünscht ist und wie es aussehen kann, lange bevor jemand den Rentenantrag stellt. Nach außen erreicht er erfahrene Fachkräfte aus der Region, die anderswo aufgehört haben und gern wieder ein paar Tage in der Woche arbeiten würden. Beide lesen dieselbe Seite und wollen dieselben Fragen beantwortet haben: Was genau würde ich tun? An wie vielen Tagen? Wer ist mein Ansprechpartner? Muss ich wieder auf die Leiter?
- Eine Überschrift, die das Angebot benennt, etwa „Weiter dabei nach der Rente“ oder „Erfahrung gesucht, auch nach der Regelaltersgrenze“
- Drei bis sechs Rollen mit konkreten Aufgaben statt allgemeiner Mitarbeit im Team
- Der mögliche Umfang: feste Tage, Vormittage, saisonale Einsätze oder projektweise Arbeit
- Eine Ansprechperson mit Namen, Funktion und Durchwahl, die das Gespräch auch mit langjährigen Kollegen führen kann
- Ein kurzer, sachlicher Hinweis auf die Aktivrente mit Verweis auf die Steuerberatung
- Eine Kurzbewerbung mit wenigen Feldern und ohne Geburtsdatum, dazu die Telefonnummer für alle, die lieber anrufen
Der Umfang ist der wichtigste Baustein. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte über der Regelaltersgrenze arbeiten zu 62 Prozent (Bundesagentur für Arbeit) in Teilzeit, gegenüber 31 Prozent (Bundesagentur für Arbeit) aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Unter den erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentnern von 65 bis 74 Jahren arbeiten 40 Prozent (Destatis, Mikrozensus 2025) normalerweise weniger als zehn Stunden in der Woche. Eine Anzeige, die nur Vollzeit anbietet, geht an dieser Gruppe vorbei; ein Abschnitt, der feste Tage und Vormittage nennt, trifft sie.
Rollen, die zu erfahrenen Fachkräften passen
Die Rollen entscheiden, ob sich jemand angesprochen fühlt. Gute Rollen nutzen, was ein erfahrener Geselle oder Meister mitbringt, und lassen weg, was nach einem langen Berufsleben schwerfällt: schweres Tragen, Dacharbeit im Winter, Bereitschaft in der Nacht. Sechs Rollen kommen in vielen Gewerken in Frage:
Ausbildung begleiten
Auszubildende in der Werkstatt anleiten, Arbeitsproben vorbereiten und vor der Gesellenprüfung üben. Wer das jahrelang nebenbei gemacht hat, macht es jetzt mit Zeit.
Aufmaß und Beratung
Kundentermine vor Ort, Aufmaß, Vorschläge zur Ausführung und die Vorbereitung des Angebots. Erfahrung zeigt sich hier in den Fragen, die gestellt werden, bevor etwas schiefgeht.
Kundendienst in Teilzeit
Wartungstermine, kleine Reparaturen und Nachbesserungen an festen Tagen, gut planbar, wenn der Betrieb Wartungsverträge anbietet.
Einarbeitung neuer Kollegen
Quereinsteiger und Fachkräfte aus anderen Betrieben in Abläufe, Material und Eigenheiten des Betriebs einführen, damit sie schneller selbstständig arbeiten.
Werkstatt und Vorbereitung
Material zusammenstellen, Vorfertigung, Werkzeugpflege und Fahrzeugausstattung, damit die Kolonnen morgens ohne Umweg zur Baustelle starten.
Übergabe und Stammkunden
Bei einer Betriebsübergabe den Nachfolger bei Stammkunden vorstellen und das Wissen über Anlagen und Gebäude weitergeben, das in keiner Kartei steht.
Jede Rolle bekommt auf der Seite drei Angaben: was konkret getan wird, an wie vielen Tagen typischerweise, und ob Fahrten zu Kunden dazugehören. Eine Rolle, die nur „Unterstützung im Team“ heißt, beantwortet keine dieser Fragen. Für den Umfang helfen vier Modelle, die sich auf der Seite als kurze Tabelle zeigen lassen:
| Modell | So sieht es aus | Passt zu |
|---|---|---|
| Feste Tage | bestimmte Wochentage, ganztägig oder vormittags | Ausbildung begleiten, Werkstatt |
| Nach Termin | Einsätze nach Kalender, etwa für Aufmaß und Beratung | Aufmaß, Kundengespräche |
| Saisonal | mehr Stunden in Spitzenzeiten, weniger im Rest des Jahres | Kundendienst, Wartung vor der Heizperiode |
| Projektweise | Begleitung einzelner Vorhaben vom Aufmaß bis zur Abnahme | Übergabe, anspruchsvolle Sanierungen |
Formulierungen: einladend, aber nicht ausschließend
Ein Abschnitt für Fachkräfte im Rentenalter spricht eine Altersgruppe an. Das ist zulässig, solange niemand wegen seines Alters ausgeschlossen wird. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nennt das Alter ausdrücklich als geschützten Grund (§ 1 AGG), und ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden (§ 11 AGG). Im Streitfall genügen Indizien, die eine Benachteiligung vermuten lassen, damit der Arbeitgeber beweisen muss, dass keine vorlag (§ 22 AGG). Der Text einer Stellenanzeige kann ein solches Indiz sein.
Praktisch heißt das: Die Rollen werden für alle ausgeschrieben, die die nötige Erfahrung mitbringen, und der Abschnitt sagt dazu, dass sie sich ausdrücklich auch für Fachkräfte nach Erreichen der Regelaltersgrenze eignen. Wörter wie „Rentnerjob“ oder „für Senioren“ meidet er ebenso wie das Gegenstück aus anderen Anzeigen, das „junge, dynamische Team“. Im Zweifel stimmt der Betrieb die Formulierung mit der Rechtsberatung ab.
| Statt | Besser |
|---|---|
| Rentner gesucht | Erfahrene Fachkräfte gesucht, auch nach der Regelaltersgrenze |
| Minijob für Senioren | Teilzeit an festen Tagen, Umfang nach Absprache |
| Junges, dynamisches Team | Team aus Auszubildenden, Gesellen und Meistern |
| Steuerfrei arbeiten mit der Aktivrente | Hinweis auf die Aktivrente, Einzelheiten klärt die Steuerberatung |
| Bewerbung mit Lebenslauf und Geburtsdatum | Name, Telefon, Gewerk und gewünschter Umfang |
Was zur Aktivrente auf der Seite stehen darf
Die Aktivrente gehört auf die Seite, weil sie für viele der Anlass ist, über das Weiterarbeiten nachzudenken. Sie gehört aber knapp und richtig hinein. Ein Betrieb, der „bis zu 2.000 Euro netto mehr“ verspricht, verspricht etwas, das er nicht wissen kann: Wie viel Steuer im Einzelfall wegfällt, hängt von der Rente, weiteren Einkünften und der Veranlagung ab, und die Sozialversicherungsbeiträge bleiben bestehen. Wie steuerliche Hinweise auf einer Handwerker-Website formuliert werden, ohne zur Beratung zu werden, zeigt auch der Beitrag zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen.
Ein Hinweistext, der trägt
Drei Dinge gehören nicht in den Abschnitt: konkrete Nettobeträge, Aussagen zur Rentenhöhe und Empfehlungen zur Steuerklasse. Wer in zwei Arbeitsverhältnissen steht, sollte wissen, dass die Aktivrente beim Lohnsteuerabzug nur in einem berücksichtigt wird und in der Steuerklasse VI nur nach einer Bestätigung des Beschäftigten (BMF, FAQ zur Aktivrente). Das klärt das Lohnbüro beim Einstellungsgespräch, nicht die Website. Das Lohnbüro braucht dafür vor allem eine Angabe: den Monat, in dem der Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreicht.
Eigene Leute und Ehemalige zuerst ansprechen
Die wahrscheinlichsten Kandidaten für den Abschnitt kennt der Betrieb bereits: die eigenen Gesellen und Meister kurz vor der Regelaltersgrenze und die Ehemaligen der letzten Jahre. Für die eigenen Leute ist die Seite ein Gesprächsanlass. Für Ehemalige ist sie die Adresse, die in einem Brief oder einer Nachricht steht, denn auch sie können nach der Regelaltersgrenze wieder ohne Sachgrund befristet eingestellt werden (§ 41 Abs. 2 SGB VI).
Die Kurzbewerbung für diesen Abschnitt kommt mit wenigen Feldern aus: Name, Telefonnummer, Gewerk oder letzte Tätigkeit, gewünschter Umfang und frühester Beginn. Nach dem Geburtsdatum fragt sie nicht. Für die erste Kontaktaufnahme ist es nicht nötig, und personenbezogene Daten sollen auf das notwendige Maß beschränkt bleiben (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Wie viele Felder ein Formular im Handwerk verträgt, beschreibt der Beitrag zu den Feldern im Anfrageformular; welche Hinweise die Datenschutzerklärung zu Bewerbungen braucht, der Beitrag zu Impressum und Datenschutz.
Bilder machen den Abschnitt glaubwürdig, wenn sie Kolleginnen und Kollegen zeigen, die heute schon so arbeiten, und zwar nur mit deren Einverständnis. Wie solche Aufnahmen mit dem Telefon gelingen, steht in der Anleitung für Betriebsfotos. Wer die Bilder lieber bei einem Termin vor Ort machen lässt, findet das unter Fotos für die Handwerker-Website.
So entsteht der Abschnitt
Gespräch im Betrieb
Wer erreicht in den nächsten Jahren die Regelaltersgrenze, wer ist in den letzten Jahren gegangen, welche Aufgaben bleiben liegen? Daraus ergeben sich die Rollen und der Umfang, den der Betrieb anbieten kann.
Lohnbüro und Rechtsberatung
Vorab klären, welche Vertragsform passt, wie die Aktivrente im Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird und welche Formulierungen die Anzeige trägt.
Abschnitt schreiben
Rollen, Umfang, Ansprechperson, Hinweis zur Aktivrente und Kurzbewerbung; verlinkt aus jeder Stellenanzeige und von der Übersicht des Karriereteils.
Ehemalige informieren
Brief oder Nachricht mit der Adresse des Abschnitts an Ehemalige, dazu ein Aushang im Betrieb, damit die eigenen Leute den Abschnitt kennen.
Pflegen
Besetzte Rollen ausblenden, neue ergänzen und den Hinweistext prüfen, sobald sich die Rechtslage oder die Fragen und Antworten des Ministeriums ändern.
Wer erreicht in den nächsten Jahren die Regelaltersgrenze, wer ist in den letzten Jahren gegangen, welche Aufgaben bleiben liegen? Daraus ergeben sich die Rollen und der Umfang, den der Betrieb anbieten kann.
Vorab klären, welche Vertragsform passt, wie die Aktivrente im Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird und welche Formulierungen die Anzeige trägt.
Rollen, Umfang, Ansprechperson, Hinweis zur Aktivrente und Kurzbewerbung; verlinkt aus jeder Stellenanzeige und von der Übersicht des Karriereteils.
Brief oder Nachricht mit der Adresse des Abschnitts an Ehemalige, dazu ein Aushang im Betrieb, damit die eigenen Leute den Abschnitt kennen.
Besetzte Rollen ausblenden, neue ergänzen und den Hinweistext prüfen, sobald sich die Rechtslage oder die Fragen und Antworten des Ministeriums ändern.
Für die Pflege braucht es keine eigene Technik. Wer seine Website betreuen lässt, gibt neue oder besetzte Rollen weiter wie eine neue Stelle; was zur Wartung und Pflege gehört, steht dort. Wie Stellenanzeigen, Kurzbewerbung und Karriereteil insgesamt aufgebaut werden, beschreibt die Seite Mitarbeiter gewinnen.
Der Karriereteil gehört zur Website zum Festpreis, die bei 1.490 Euro netto einmalig beginnt; die Betreuung kostet ab 49 Euro pro Monat, monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer, Preisstand September 2026, Einzelheiten in der Preisübersicht. Wer schon eine Website hat, bekommt vorab eine Einschätzung, ob sich der Abschnitt einfügen lässt; die Anfrage geht über das Kontaktformular.
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Richtpreis, Kostenanschlag oder Angebot: was eine Preisangabe auf der Handwerker-Website bindet und wann § 649 BGB eine Anzeige der Überschreitung verlangt.