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Gestaltung und Bilder

Vorher-Nachher-Bilder: die Galerie, die Aufträge bringt

Ein Vorher-Nachher-Paar überzeugt nur, wenn beide Aufnahmen vom selben Standpunkt stammen und wenn die Bildunterschrift Objektart, Umfang und Dauer nennt.

15 Min. Lesezeit ProjektfotosVorher-NachherReferenzenGalerie

Kurz und einfach erklärt

Hier geht es um Bilder von vorher und nachher. Sie zeigen gut, wie gut Ihre Arbeit ist.

Machen Sie beide Fotos vom selben Platz aus. Das erste Foto entsteht, bevor Sie anfangen.

Schreiben Sie zu jedem Paar kurz dazu, was Sie gemacht haben. Klären Sie vorher, ob Menschen, Namen oder Hausnummern zu sehen sein dürfen.

Viele Bilder machen eine Seite langsam. Jedes Bild braucht darum mehrere Größen und einen kurzen Text für Menschen, die nicht sehen.

Wir bauen solche Seiten für Betriebe im Handwerk zum festen Preis.

Handwerksbetriebe zeigen auf ihrer Website in der Regel Fotos. Ein Vorher-Nachher-Paar sieht man dort dagegen selten. Dabei ist das Paar die Bildform, die Ausführungsqualität am ehesten sichtbar macht: die Aufnahme vor dem ersten Handgriff und dieselbe Aufnahme nach der Abnahme, vom gleichen Standpunkt. Qualität der Ausführung ist das Auswahlkriterium, das 86,7 Prozent (Appinio) der Befragten wichtig oder sehr wichtig ist — und ein Punkt, den ein Text auf der Website nur schwer belegen kann. Dieser Beitrag beschreibt, wie ein brauchbares Paar entsteht, was daneben stehen muss, was vor der Veröffentlichung zu klären ist und wie die Galerie technisch nicht zur Bremse wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vorher-Nachher-Paar wirkt nur, wenn beide Aufnahmen vom selben Standpunkt, aus derselben Höhe und mit derselben Brennweite entstanden sind. Weicht der Blickwinkel ab, vergleicht das Auge zwei Bilder statt einer Arbeit.
  • Das Vorher-Bild entsteht beim Aufmaß, nicht beim Rückbau. Sobald die erste Platte gelöst oder der erste Schrank gerückt ist, ist der Ausgangszustand verloren — nachstellen lässt er sich nicht, und ein nachgestelltes Bild wäre eine falsche Aussage.
  • Ohne Bildunterschrift bleibt das Paar Dekoration. Objektart, Umfang und Dauer machen aus zwei Fotos eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung, die auch ohne den Namen des Auftraggebers trägt.
  • Personen, Hausnummern, Klingelschilder und Kennzeichen gehören vor der Veröffentlichung geklärt oder aus dem Ausschnitt. Eine Einwilligung ist nach der Datenschutz-Grundverordnung jederzeit widerruflich.
  • Eine Galerie mit zwanzig Paaren sind vierzig Bilder. Ohne mehrere Bildgrößen, ohne verzögertes Nachladen ab der zweiten Reihe und ohne Alternativtexte wird sie auf dem Telefon zur Bremse.

Warum das Paar mehr beweist als jedes Einzelbild

Ein einzelnes Foto einer fertigen Arbeit zeigt einen Zustand. Es zeigt nicht, wie viel Weg dazwischen lag — und genau dieser Weg ist das, wofür der Betrieb bezahlt wird. In einer repräsentativen Befragung unter 1.008 Personen in Deutschland bewerten 86,7 Prozent (Appinio) die Qualität der Ausführung als wichtig oder sehr wichtig, dicht gefolgt von Termintreue mit 86 Prozent (Appinio) und Transparenz bei den Kosten mit 83,3 Prozent (Appinio). Alle drei Kriterien lassen sich behaupten. Eines davon lässt sich mit zwei Fotos zeigen, und zwar ohne einen einzigen Satz über die eigene Sorgfalt.

Der zweite Grund ist nüchterner. Wer einen Betrieb sucht, vergleicht mehrere Seiten in kurzer Folge, meistens abends und meistens auf dem Telefon. Fast jede dritte befragte Person sucht Handwerksbetriebe über das Internet (YouGov 2021) — und in dieser Reihe entscheidet nicht der ausführlichste Text, sondern das, was sich in wenigen Sekunden erfassen lässt. Ein Bildpaar ist in einer Sekunde gelesen. Ein Absatz über Sorgfalt braucht vier Sätze und wird bei der dritten geöffneten Website nicht mehr gelesen. Das Paar ist damit weniger eine Gestaltungsfrage als eine Frage der Reihenfolge: Es beantwortet zuerst, was sonst zuletzt käme.

Der dritte Grund betrifft die Art der Anfragen. Ein Betrieb, der ausschließlich Vorzeigeobjekte zeigt, bekommt Anfragen zu Vorzeigeobjekten. Wer dagegen die unspektakuläre Instandsetzung zeigt — den feuchten Kellerabgang, die aufgerissene Fuge, das ausgeschlagene Türblatt —, bekommt Anfragen zu genau dieser Arbeit. Bei 1.038.126 (ZDH) in die Handwerksrollen und in das Verzeichnis des handwerksähnlichen Gewerbes eingetragenen Betrieben ist die Frage selten, ob jemand die Leistung anbietet, sondern wer erkennbar macht, welche Art von Auftrag er sucht. Wie sich das ohne erfundene Fallzahlen darstellen lässt, zeigt unsere Seite zu Referenzen.

Wo dieser Beitrag anschließt

Die Aufnahmetechnik selbst — Licht, Format, Aufräumen vor dem Auslösen — steht im Beitrag zu Betriebsfotos mit dem Telefon. Wie sich eine Referenz ohne den Namen des Auftraggebers zeigen lässt, behandelt der Beitrag zu Referenzen ohne Kundennamen. Und wohin die Galerie am Ende zeigt, hängt daran, ob es je Gewerk eine eigene Seite gibt: dazu der Beitrag zu Leistungsseiten statt Sammelseite.

Der gleiche Standpunkt: wie ein brauchbares Paar entsteht

Der häufigste Fehler ist nicht das schlechte Licht, sondern der verschobene Standpunkt. Das Vorher-Bild entsteht beiläufig beim Aufmaß, das Nachher-Bild Wochen später aus dem Gefühl heraus. Zwischen beiden liegen dann zwei Meter Abstand, eine andere Kamerahöhe und ein anderer Ausschnitt. Das erkennt der Betrachter sofort, ohne es benennen zu können, und beginnt zu vergleichen, was nicht verglichen werden soll: nicht die Arbeit, sondern die beiden Bilder. Ein Paar, das nicht deckungsgleich ist, liest sich erfahrungsgemäß als zwei zufällige Aufnahmen und nicht als Beleg.

Deckungsgleich heißt nicht millimetergenau. Es heißt: gleicher Standpunkt auf dem Boden, gleiche Kamerahöhe, gleiche Brennweite, vergleichbares Licht. Die Kamerahöhe kippt am häufigsten, weil beim ersten Termin im Stehen und beim zweiten aus der Hocke fotografiert wird. Ein Kreidekreuz auf dem Estrich, ein Streifen Kreppband auf der Fliese oder ein fester Bezugspunkt im Außenbereich — die dritte Platte vom Gully, die Ecke der Einfahrt, der Laternenmast — kostet zehn Sekunden und rettet das Paar. Die Brennweite hält man am Telefon fest, indem man die feste Weitwinkeleinstellung wählt und den digitalen Zoom nicht anfasst; jede Zoomstufe verändert Ausschnitt und Abbildungsmaßstab und erschwert den späteren Vergleich erheblich.

  • Standpunkt markieren: Kreidekreuz, Kreppband oder ein fester Bezugspunkt im Freien, dazu eine kurze Notiz zur Kamerahöhe.
  • Feste Brennweite wählen und den digitalen Zoom nicht anfassen, sonst ändert sich der Ausschnitt zwischen beiden Aufnahmen.
  • Jedes Motiv einmal quer und einmal hochkant vom selben Standpunkt aufnehmen, damit Galerie und Kopfbereich dasselbe Paar tragen können.
  • Vergleichbares Licht: beide Aufnahmen möglichst zur gleichen Tageszeit, keine harte Mittagssonne gegen weiches Nachmittagslicht.
  • Vor der zweiten Aufnahme das Vorher-Bild auf dem Telefon öffnen und den Ausschnitt daran ausrichten.
  • Beide Dateien sofort mit Objekt, Datum und Standpunkt benennen — sechs Wochen später erinnert sich niemand mehr.

Der Zeitpunkt der ersten Aufnahme ist wichtiger als alles Übrige. Das Vorher-Bild entsteht beim Aufmaß, also bevor überhaupt feststeht, ob es ein Auftrag wird. Sobald die erste Platte gelöst, das erste Bauteil ausgebaut oder der erste Schrank gerückt ist, existiert der Ausgangszustand nicht mehr; er lässt sich weder nachstellen noch aus dem Gedächtnis rekonstruieren. In der Praxis heißt das: Wer zum Aufmaß fährt, macht drei Aufnahmen, bevor er das Bandmaß auszieht. Von zwanzig solchen Terminen werden vielleicht acht zu Aufträgen — und acht Paare sind bereits eine tragfähige Galerie. Den Aufnahmeteil beschreibt unsere Seite zu Fotos für die Handwerker-Website im Detail.

Drei Aufnahmen beim Aufmaß, drei bei der Abnahme

Übersicht quer, Übersicht hochkant, ein Detail aus kurzer Distanz — beim ersten Termin und beim letzten, jeweils vom selben Standpunkt. Diese sechs Bilder tragen Galerie, Leistungsseite und Verzeichniseintrag. Alles darüber hinaus ist willkommen, aber diese sechs entscheiden darüber, ob ein Objekt später überhaupt gezeigt werden kann.

Reihenfolge und Darstellung: was der Besucher zuerst sieht

Es gibt drei gebräuchliche Darstellungen, und sie unterscheiden sich nicht im Geschmack, sondern in dem, was sie leisten. Nebeneinander gestellt sind beide Zustände gleichzeitig sichtbar, auf dem Telefon schrumpfen sie aber auf halbe Breite. Übereinander gestapelt bleibt jedes Bild groß, dafür stehen beide Zustände nicht gleichzeitig im Blick. Der Schieberegler zeigt beide Zustände deckungsgleich, verlangt aber eine Bedienung, die nicht jeder erwartet, und braucht ein Skript. Welche Form die richtige ist, hängt vom Gewerk ab und davon, ob der Unterschied im Detail oder in der Gesamtansicht liegt.

DarstellungWas sie leistetWo sie an Grenzen stößt
Nebeneinander in zwei SpaltenBeide Zustände gleichzeitig im Blick, kein Skript nötig, funktioniert auch im Ausdruck und ohne JavaScriptAuf dem Telefon halbiert sich die Bildbreite; feine Details sind in der schmalen Spalte nur noch schwer erkennbar
Übereinander gestapeltVolle Bildbreite auch auf dem Telefon, klare Reihenfolge mit dem Ausgangszustand zuerst, robust in jeder BildschirmgrößeDer direkte Vergleich entfällt; der Betrachter muss scrollen und aus dem Gedächtnis vergleichen
Schieberegler über beide BilderDeckungsgleicher Vergleich Punkt für Punkt, wirkt stark bei Fassade, Bodenbelag und LackoberflächeSetzt deckungsgleiche Aufnahmen zwingend voraus, braucht ein Skript und eine Bedienung per Tastatur

Die Reihenfolge ist in allen drei Formen dieselbe: links oder oben der Ausgangszustand, rechts oder unten das Ergebnis. Das entspricht der Leserichtung und der Erwartung. Wer sie umdreht, um mit dem schönen Bild zu beginnen, erzeugt beim zweiten Bild einen kurzen Moment der Verwirrung, und dieser Moment kostet mehr als der gewonnene erste Eindruck. Ein Schieberegler braucht zusätzlich eine Bedienung ohne Maus: Der Griff muss mit der Tabulatortaste erreichbar und mit den Pfeiltasten verschiebbar sein, sonst bleibt der Vergleich einem Teil der Besucher verschlossen. Wo das Skript nicht ausgeführt wird, sollten beide Bilder untereinander stehen statt gar nicht.

Die Bildunterschrift, die den Umfang benennt

Zwei Fotos ohne Text sind Dekoration. Der Besucher sieht, dass etwas anders geworden ist, aber nicht, was der Betrieb dafür getan hat und wie lange es gedauert hat. Genau diese beiden Angaben geben in der Regel den Ausschlag, ob die Anfrage kommt, denn der Interessent gleicht ab, ob sein eigener Fall in dieselbe Größenordnung fällt. Eine Bildunterschrift mit drei Feldern leistet das: Objektart, Umfang, Dauer. Sie steht sichtbar unter dem Paar — nicht im Alternativtext, nicht in einem Klapptext, den niemand öffnet, und nicht als eingebrannter Text im Bild, wo sie weder durchsuchbar noch übersetzbar ist.

  • Objektart: Was für ein Bauteil oder Objekt es war — Flachdach, Altbaufenster, Gäste-WC, Werkstatttor. Ohne Hersteller- oder Markennamen.
  • Umfang: Welche Arbeiten ausgeführt wurden, in der Sprache des Gewerks. Nicht "Sanierung", sondern "Abdichtung erneuert, Attika neu eingefasst, zwei Einläufe getauscht".
  • Dauer: Arbeitstage vor Ort, nicht Kalenderwochen. Wer Kalenderzeit nennt, wird an Lieferzeiten gemessen, auf die er keinen Einfluss hat.
  • Ort auf Gemeindeebene: Stadt oder Ortsteil, keine Straße und keine Hausnummer.
  • Jahr der Ausführung: Damit ältere Objekte nicht als aktueller Stand gelesen werden.
  • Ausgangslage in einem Satz: Was den Auftrag ausgelöst hat — Wassereintritt nach Starkregen, Zugluft am Fenster, defektes Schloss.
  • Kein Preis ohne Bezugsgröße: Eine Zahl ohne Objektgröße und Ausstattung wird zur Erwartung. Wer Preise zeigt, nennt die Bezugsgröße daneben.

Diese Felder gehören technisch in einen Datensatz und nicht in einen Fließtext unter dem Bild. Das hat einen praktischen Grund: Wer die Galerie später nach Gewerk oder Ort filtern will, braucht die Angaben getrennt. Und wer je Gewerk eine eigene Leistungsseite pflegt, will genau die Objekte dieses Gewerks dort einblenden, ohne denselben Text zweimal zu schreiben. In unseren Projekten liegt darum jedes Objekt als kleiner Datensatz vor, aus dem sich Galerie, Leistungsseite und Startseite bedienen.

projekt.json
{
  "objekt": "Flachdach Werkstattanbau",
  "gewerk": "dachdecker",
  "ort": "Hildesheim",
  "jahr": 2026,
  "ausgangslage": "Wassereintritt an der Attika nach Starkregen",
  "umfang": "Abdichtung erneuert, Attika neu eingefasst, zwei Einläufe getauscht",
  "flaeche_qm": 180,
  "arbeitstage": 9,
  "bilder": {
    "vorher": "flachdach-werkstatt-vorher.jpg",
    "nachher": "flachdach-werkstatt-nachher.jpg",
    "alt_vorher": "Flachdach mit stehendem Wasser an der Attika vor der Sanierung",
    "alt_nachher": "Dasselbe Flachdach nach der Abdichtung, Attika neu eingefasst"
  }
}

Aus einem solchen Datensatz entsteht die Bildunterschrift automatisch, in beiden Sprachfassungen und in jeder Ansicht gleich. Ändert sich eine Angabe, ändert sie sich an allen Stellen gleichzeitig. Das klingt nach Aufwand für eine Handvoll Objekte, zahlt sich aber ab dem Tag aus, an dem die Galerie über dreißig Einträge wächst und jemand nach einem einzelnen Gewerk am eigenen Ort filtern will. Wie eine solche Struktur auf den Seiten aussieht, zeigen unsere Design-Beispiele.

Was vor der Veröffentlichung geklärt sein muss

Ein Baustellenfoto zeigt selten nur das eigene Gewerk. Darauf steht regelmäßig ein fremdes Haus, davor ein Auto, im Bild eine Person, an der Tür ein Klingelschild. Jeder dieser Punkte hat eine eigene Grundlage, und keiner lässt sich mit dem Satz "das ist doch unsere Arbeit" erledigen. Der Aufwand ist überschaubar, solange er vor der Aufnahme geklärt wird, und mühsam, wenn er zwei Jahre später auffällt. Der folgende Abschnitt ordnet die Punkte, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Für Gebäude im öffentlichen Raum gilt die sogenannte Panoramafreiheit. § 59 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes erlaubt es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben; bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse allerdings nur auf die äußere Ansicht (UrhG). Die Aufnahme muss dafür von einem öffentlich zugänglichen Ort aus entstehen — vom Gerüst, aus dem Nachbargarten oder aus der Luft aufgenommen, trägt diese Regel nicht. Für Innenaufnahmen gilt sie ohnehin nicht; dort entscheidet die Zustimmung des Eigentümers, und die gehört schriftlich zum Auftrag.

Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

§ 59 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz

Außenansicht vom öffentlichen Weg

§ 59 des Urheberrechtsgesetzes deckt die Aufnahme eines Gebäudes vom öffentlichen Weg aus, bei Bauwerken beschränkt auf die äußere Ansicht (UrhG). Vom Gerüst, aus dem Nachbargarten oder aus der Luft gilt die Regel nicht; dort ist die Zustimmung des Eigentümers der sichere Weg.

Personen im Bild

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden (KunstUrhG). Das betrifft eigene Beschäftigte genauso wie den Auftraggeber, der zufällig mit im Bild steht. Im Zweifel gehört die Person aus dem Ausschnitt.

Einwilligung und Widerruf

Eine Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung jederzeit widerrufen werden, und der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung (DSGVO). Das Formular gehört zum Auftrag: mit Datum, Umfang der Verwendung und Hinweis auf den Widerruf.

Anschrift und Kennzeichen

Hausnummer, Klingelschild, Briefkasten und Kfz-Kennzeichen machen einen Auftraggeber identifizierbar. Ausschnitt verschieben oder deckend abdecken — und den Ort in der Bildunterschrift nur auf Gemeindeebene nennen, ohne Straße.

Für Personen im Bild gilt § 22 des Kunsturhebergesetzes: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden (KunstUrhG). § 23 nennt Ausnahmen, etwa Personen als Beiwerk neben einer Landschaft, nimmt sie aber wieder zurück, wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird (KunstUrhG). Für den Betriebsalltag heißt das: Beschäftigte unterschreiben einmal eine Einwilligung, die zu den Personalunterlagen gehört; alle übrigen Personen kommen aus dem Ausschnitt. Und die Einwilligung ist nach Artikel 7 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung jederzeit widerruflich, wobei der Widerruf so einfach sein muss wie die Erteilung (DSGVO) — wer sein Bild zurückzieht, muss dafür also nicht mehr tun als eine kurze Nachricht schreiben.

Ein Nicken auf der Baustelle ist keine dokumentierte Einwilligung

Mündliche Zustimmung lässt sich zwei Jahre später nur schwer belegen. Halten Sie fest, wer eingewilligt hat, für welche Bilder, für welche Verwendung und ab wann — und weisen Sie im selben Dokument auf den Widerruf hin. Lädt die Galerie zusätzlich einen Schieberegler oder eine Kartenansicht von außen nach, kommt die Einwilligungsfrage auf der Website dazu: dazu der Beitrag zum Cookie-Banner im Handwerksbetrieb.

Technik: Ladezeit, Alternativtexte, Bedienbarkeit

Eine Galerie mit zwanzig Paaren sind vierzig Bilder. Das ist ein Vielfaches dessen, was eine übliche Seite trägt: Die mittlere mobile Seite enthält 13 Bildelemente (Web Almanac 2024). Wer vierzig unbearbeitete Telefonaufnahmen einbindet, lädt schnell mehrere Dutzend Megabyte, und damit ist die Seite unterwegs auf dem Weg zur Baustelle unbrauchbar. Der Weg dagegen ist bekannt und braucht keine Zauberei: mehrere Größen je Bild, ein modernes Format mit Rückfallebene, verzögertes Nachladen für alles unterhalb des ersten Bildschirms. Ausführlich steht das im Beitrag zur Ladezeit auf dem Telefon.

Beim verzögerten Nachladen gibt es genau eine Falle, und sie ist häufig. Das größte Bild im zuerst sichtbaren Bereich darf nicht verzögert geladen werden, sonst verzögert sich der sichtbare Seitenaufbau messbar. Trotzdem tragen 9,5 Prozent (Web Almanac 2024) der Bilder, die auf mobilen Seiten das größte sichtbare Element stellen, das native lazy-Attribut. Praktisch heißt das: Das erste Paar der Galerie lädt sofort, alles darunter verzögert. Wer zusätzlich Breite und Höhe im Markup mitgibt, verhindert, dass der Text beim Nachladen springt. Auf 42 Prozent (Web Almanac 2024) der mobilen Seiten steht inzwischen das Attribut, das mehrere Bildgrößen anbietet — binnen zwei Jahren ein Plus von acht Prozentpunkten (Web Almanac 2024). Verbreitet ist der Weg damit, selbstverständlich ist er noch nicht.

  • Mehrere Bildgrößen je Aufnahme ausspielen, damit das Telefon nicht die Auflösung für den großen Bildschirm lädt.
  • Ein modernes Bildformat mit Rückfallebene, damit ältere Browser nicht leer ausgehen.
  • Verzögertes Nachladen für alles unterhalb des ersten Bildschirms, ausgenommen das erste Paar.
  • Breite und Höhe im Markup angeben, damit die Seite beim Nachladen nicht springt.
  • Zwei verschiedene Alternativtexte je Paar, die den Unterschied benennen statt "Vorher" und "Nachher" zu wiederholen.
  • Den Schieberegler mit der Tastatur bedienbar machen: erreichbar mit dem Tabulator, verschiebbar mit den Pfeiltasten.

Alternativtexte sind der Punkt, an dem Galerien in der Praxis scheitern, und zwar nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil sie im Alltag niemand sieht. Über alle untersuchten Seiten hinweg haben 45 Prozent (Web Almanac 2024) der Bildelemente überhaupt keinen Alternativtext. Das Erfolgskriterium 1.1.1 der Web Content Accessibility Guidelines verlangt bereits auf der niedrigsten Stufe A, dass jeder Nicht-Text-Inhalt eine Textalternative hat, die denselben Zweck erfüllt (WCAG 2.2). Bei einem Vorher-Nachher-Paar bedeutet das zwei verschiedene Texte, die den Unterschied benennen: "Flachdach mit stehendem Wasser an der Attika vor der Sanierung" und "Dasselbe Flachdach nach der Abdichtung, Attika neu eingefasst". Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz von wem verlangt, behandelt der Beitrag zur Barrierefreiheit im Handwerksbetrieb.

Von der Galerie zur Anfrage

Eine Galerie ist kein Selbstzweck. Sie steht am Ende einer kurzen Kette: Der Besucher kommt über eine Suche auf eine Leistungsseite, sieht dort zwei bis drei Paare zu genau dieser Leistung, erkennt seinen eigenen Fall wieder und schreibt. Existiert die Galerie stattdessen als eigene Seite mit sechzig gemischten Bildern, wird sie angeschaut und wieder verlassen. Der Unterschied liegt nicht in der Bildqualität, sondern in der Platzierung: Jedes Paar gehört zu einer Leistung, und jede Leistung braucht eine Seite, auf der es stehen kann. Unsere Leistungen sind genau so aufgeteilt.

Beim Aufmaß drei Bilder, bei der Abnahme drei vom selben Standpunkt. Direkt danach Objektart, Umfang in der Sprache des Gewerks, Arbeitstage und Ort auf Gemeindeebene notieren — genau diese Angaben fehlen später.

Wem die Bilder gehören und wo die Originaldateien liegen, ist die Frage, die erst beim Personalwechsel oder beim Relaunch auffällt. Die Aufnahmen liegen dann auf einem Telefon, das nicht mehr im Betrieb ist, oder in einem Zugang, dessen Passwort niemand kennt. Dieselbe Frage stellt sich für Domain und Hosting; der Beitrag zu Domain, Hosting und Zugängen geht sie durch. Für die Bilder gilt der einfachste Grundsatz: Die Originale in voller Auflösung liegen im Betrieb und nicht nur beim Dienstleister, und die unterschriebenen Freigaben liegen daneben.

Was im Betrieb bleibt und was wir übernehmen

Die Aufnahme bleibt beim Betrieb — niemand kennt den Standpunkt so gut wie die Kollegen, die dort gearbeitet haben. Wir übernehmen die Aufbereitung: mehrere Bildgrößen je Aufnahme, ein modernes Format mit Rückfallebene, verzögertes Nachladen ab der zweiten Reihe, zwei Alternativtexte je Paar und die Bildunterschrift aus dem Datensatz. Wie das aussieht, zeigen die Design-Beispiele; den Aufnahmeteil beschreibt die Seite zu Fotos für die Handwerker-Website.
Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Appinio im Auftrag von Bosch Power Tools (repräsentative Befragung von 1.008 Teilnehmern in Deutschland, Herbst 2024); YouGov im Auftrag von Jungheinrich PROFISHOP (2.002 Teilnehmer in Deutschland, Juni 2021); Zentralverband des Deutschen Handwerks, Kennzahlen des Handwerks (Stand 2025); HTTP Archive Web Almanac 2024, Kapitel Media; Urheberrechtsgesetz § 59; Kunsturhebergesetz §§ 22 und 23; Datenschutz-Grundverordnung Artikel 7; W3C Web Content Accessibility Guidelines 2.2; Google Unternehmensprofil-Hilfe.

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