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Gesetze, Gerichte und Behörden

Textform

Kurz und einfach erklärt

Textform ist eine Form für Erklärungen nach dem Gesetz.

Der Text muss lesbar sein. Es muss draufstehen, wer ihn schreibt.

Er muss auch dauerhaft bleiben, etwa als Mail. Eine Unterschrift mit der Hand braucht es nicht.

Definition
Form einer Erklärung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch: lesbar, mit Namen der erklärenden Person und auf einem dauerhaften Datenträger, etwa als E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift ist dafür nicht nötig.