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Gesetze, Gerichte und Behörden

Basisstandard

Kurz und einfach erklärt

Basisstandard ist ein Wort aus dem Plan zum Gebäudetyp E.

Kunde und Betrieb vereinbaren damit einen einfachen Bau. Es reicht, was die Regeln der Länder verlangen.

Schutz vor Feuer und Statik bleiben Pflicht.

Definition
Begriff aus dem Entwurf zum Gebäudetyp E für einen Baustandard, der im Vertrag vereinbart wird. Er erfüllt die Technischen Baubestimmungen der Länder und verzichtet auf darüber hinausgehende Standards. Pflichten wie Brandschutz und Statik bleiben bestehen.