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Gesetze, Gerichte und Behörden

Anerkennungsverfahren

Kurz und einfach erklärt

Im Anerkennungsverfahren prüft eine Stelle einen Abschluss aus dem Ausland.

Sie vergleicht ihn mit einem Abschluss aus Deutschland. Im Handwerk macht das meist die Kammer.

Am Ende steht ein Bescheid. Er sagt, ob der Abschluss ganz, zum Teil oder nicht gleich viel wert ist.

Definition
Verfahren, in dem eine zuständige Stelle prüft, ob ein im Ausland erworbener Berufsabschluss einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Im Handwerk ist dafür in der Regel die Handwerkskammer zuständig. Am Ende steht ein Bescheid, der volle, teilweise oder keine Gleichwertigkeit feststellt.