Gesetze, Gerichte und Behörden
Referentenentwurf
Kurz und einfach erklärt
Ein Referentenentwurf ist der erste Plan für ein neues Gesetz.
Ein Ministerium schreibt ihn. Danach können Länder und Verbände etwas dazu sagen.
Erst später entscheiden Regierung und Parlament. Bis dahin gilt der Entwurf nicht.
Definition
Erster Entwurf eines Gesetzes oder einer Verordnung, den ein Ministerium ausarbeitet. Länder und Verbände können dazu Stellung nehmen, bevor die Bundesregierung einen Regierungsentwurf beschließt. Ein Referentenentwurf ist noch kein geltendes Recht.