Gesetze, Gerichte und Behörden
BeschV
Abkürzung für Beschäftigungsverordnung
Kurz und einfach erklärt
Die BeschV ist eine deutsche Regel für die Arbeit von Menschen aus dem Ausland.
Sie sagt, wann diese Menschen hier arbeiten dürfen. Sie sagt auch, wann die Agentur für Arbeit zustimmen muss.
Für Betriebe kann wichtig sein: In manchen Fällen zählt auch die Erfahrung im Beruf.
Definition
Die Beschäftigungsverordnung regelt, unter welchen Bedingungen Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland beschäftigt werden dürfen und wann die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. Sie ergänzt das Aufenthaltsgesetz. Für Betriebe nennt sie unter anderem Fälle, in denen Berufserfahrung für eine Beschäftigung zählen kann.