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Gesetze, Gerichte und Behörden

RDG

Abkürzung für Rechtsdienstleistungsgesetz

Kurz und einfach erklärt

Das RDG ist ein deutsches Gesetz zur Beratung in Fragen des Rechts.

Es regelt, wer den Fall eines anderen rechtlich prüfen darf. Das sind meist Anwälte.

Ein Text auf der Website kann eine Regel allgemein erklären. Er prüft dabei keinen einzelnen Fall.

Definition
Das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt, wer außerhalb von Gerichtsverfahren Rechtsdienstleistungen erbringen darf. Gemeint ist die rechtliche Prüfung eines konkreten Einzelfalls für andere. Allgemeine Erklärungen einer Vorschrift, etwa auf der Website eines Betriebs, sind davon zu unterscheiden.