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Gesetze, Gerichte und Behörden

KUG

Abkürzung für Kunsturhebergesetz

Kurz und einfach erklärt

Das KUG ist ein deutsches Gesetz. Es schützt unter anderem das Recht am eigenen Bild.

Fotos von Personen darf man meist nur mit ihrer Zustimmung zeigen.

Für eine Website betrifft das etwa Kunden oder Mitarbeiter auf Fotos von Aufträgen.

Definition
Das KUG ist das Kunsturhebergesetz. Es schützt unter anderem das Recht am eigenen Bild: Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse von Personen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Für eine Handwerker-Website betrifft das etwa Kunden oder Mitarbeitende, die auf Fotos von Aufträgen zu sehen sind.