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Gesetze, Gerichte und Behörden

Fachkräfteverfahren

Kurz und einfach erklärt

Das Fachkräfteverfahren ist ein schneller Weg für Fachkräfte aus dem Ausland.

Der Betrieb stellt den Antrag für die Fachkraft. Die Fachkraft lebt dann noch im Ausland.

Die Ämter sollen dann schneller entscheiden. Das gilt für die Anerkennung und für das Visum.

Definition
Kurz für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz. Der Arbeitgeber beantragt es mit Vollmacht der Fachkraft bei der Ausländerbehörde, solange die Fachkraft noch im Ausland lebt. Anerkennung, Zustimmung und Visum sollen dann schneller entschieden werden.