Gesetze, Gerichte und Behörden
DSK
Abkürzung für Datenschutzkonferenz
Kurz und einfach erklärt
Die DSK ist der Kreis der Ämter für Datenschutz von Bund und Ländern.
Sie gibt Beschlüsse und kurze Hilfen heraus. Darin steht, wie die Ämter das Recht zum Datenschutz sehen.
Betriebe finden darin eine Richtschnur, etwa wenn sie eine Website mit anderen Betrieben teilen.
Definition
Die Datenschutzkonferenz ist das Gremium der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Sie veröffentlicht Beschlüsse, Kurzpapiere und Orientierungshilfen dazu, wie die Behörden die DSGVO auslegen. Für Betriebe geben diese Hinweise eine Richtschnur, etwa wenn mehrere Betriebe eine Website gemeinsam betreiben.