Gesetze, Gerichte und Behörden
TDDDG
Abkürzung für Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
Kurz und einfach erklärt
Das TDDDG ist ein Gesetz in Deutschland zum Datenschutz bei digitalen Diensten.
Es regelt unter anderem den Zugriff auf Daten im Gerät der Besucher.
Für Websites geht es vor allem um Cookies und ähnliche Technik. Dafür ist in der Regel eine Einwilligung nötig.
Definition
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz regelt in Deutschland unter anderem den Zugriff auf Informationen im Endgerät von Besuchern. Für Websites ist es vor allem bei Cookies und vergleichbaren Techniken wichtig, für die in der Regel eine Einwilligung nötig ist.