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Gesetze, Gerichte und Behörden

DDG

Abkürzung für Digitale-Dienste-Gesetz

Kurz und einfach erklärt

Das DDG ist ein Gesetz in Deutschland für digitale Dienste.

Es regelt Pflichten für Anbieter solcher Dienste.

Bei der Website eines Betriebs geht es vor allem um das Impressum. Das Gesetz sagt, was dort stehen muss.

Definition
Das Digitale-Dienste-Gesetz regelt in Deutschland Pflichten von Anbietern digitaler Dienste. Für Websites von Betrieben ist es vor allem wegen der Angaben im Impressum wichtig.