Gesetze, Gerichte und Behörden
Fernabsatzvertrag
Kurz und einfach erklärt
Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, den man nur aus der Ferne schließt.
Betrieb und Verbraucher sprechen ihn nur per Mail, Telefon oder Formular auf der Website ab. Auch der Abschluss läuft so.
Bei so einem Vertrag hat der Verbraucher in der Regel ein Recht auf Widerruf.
Definition
Vertrag, den Betrieb und Verbraucher nur über Fernkommunikationsmittel aushandeln und schließen, etwa per E-Mail, Telefon oder Formular auf der Website. Bei einem solchen Vertrag hat der Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht.