Technik, Hosting und Datenschutz
Betrifft uns die Pflicht zur Barrierefreiheit?
Kurz und einfach erklärt
Es gibt ein Gesetz zur Barrierefreiheit. Sehr kleine Betriebe mit Dienstleistungen sind oft davon ausgenommen.
Ob das für Sie gilt, hängt von der Zahl der Leute und vom Umsatz ab.
Impressum und Datenschutz brauchen Sie in jedem Fall. Und eine Seite, die schwer zu bedienen ist, kostet Anfragen.
Darum bauen wir Ihre Seite so, dass man sie gut bedienen kann.
Antwort
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, also Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Von Impressum und Datenschutzerklärung befreit das nicht, und eine schwer bedienbare Seite kostet Anfragen. Wir bauen deshalb ohnehin bedienbar.